Die Lebensmittelversorgung der Städte: Markthallen. AZ5
ferner Kellerräume für Waren und Geräte, zuweilen Kühlräume zum Frischhalten derWaren, und eine Speisewirtschaft.
Die bauliche Ausführung unterscheidet sich in den verschiedenen Ländern nachdem Grade der Vollkommenheit des seitlichen Abschlusses. Während der Süden häufigauf seitliche Wände ganz verzichtet, sind in Frankreich und Belgien oberhalb eines hohenWandsockels nur hölzerne oder gläserne Jalousien, in England und Deutschland stärkereMauern und darin teils feste, teils bewegliche Fenster üblich. Übrigens ist es für denVerkehr ziemlich gleichgültig, ob man enger gespannte Dachkonstruktion auf zahlreichenhölzernen oder eisernen Stützen, oder weiter gespannte ohne Stützen anordnet. Zwei-stöckige Anlagen mit Galerien neben der Haupthalle wurden zeitweise verschmäht. Neuer-dings gewöhnen sich Käufer und Verkäufer auch daran, Treppen zu steigen, wenn gewisseArten von Waren ausschließlich auf die Galerien verwiesen sind. Viel Tageslicht beithunlichstem Schutz gegen direkte Sonnenstrahlen und reichliche Abendbeleuchtung, zahl-reiche zugfreie Zugänge, gute Lüftung durch Fenster und Dachreiter, reichliche Wasser-zufuhr, Anschluß au die Abflußkanäle, abwaschbare harte Fußböden und Wandbekleidungenfind in jedem Klima unvermeidlich. Für den Großverkehr ist es erwünscht, daß dieZufuhrwagen und Karren zum bequemen Auf- und Abladen hineinfahren können. Beiden Kleiumarkthallen ist dies nicht unerläßlich, aber auch nicht,^ausgeschlossen.
sss. Der städtische Fleisch- und Grflügetinarkt in Lmid-U sOuerfchni«).
Nach „Allg. Bauzeltung".
Das Innere der Großmarkthalle bildet nur einen großen Raum ohne besondereVorkehrungen. Ebensowenig sind in Kleinmarkthallen besondere Vorkehrungen für denVerkauf von Gemüsen und Obst erforderlich, und es genügt eine auf dem Fußboden markierteEinteilung. Jedoch wird auch oft hierfür eine Anzahl vorn offener, hinten und an denSeiten mit festen, aber über dem Fußboden erhabenen Regalen ausgerüsteter Ständevorgesehen. Für Fleischverkauf pflegt man einzelne Läden, bestehend aus Eifenständernvist dazwischen gespannten starken Drahtgittern, mit Rahmen und Haken zum Aufhängendes Fleisches, Wiegevorrichtung und Verkaufstischeu einzurichten. Alle Art von festenWänden, welche das Durchstreichen der Lust und die Spülung des Fußbodens verhindernkonnten, sind zu vermeiden. Für den Fischverkauf sind Tröge aus undurchlässigem Stein,besten Marmor, mit fortwährender Frischwasierzuführung und entsprechendem Ablauf,>cht Wage und Tischen nötig. Für feste Stände zum Gemüse-, Blumen- und Flerschverkaufsind etwa 4 qm Querfläche, 2 m breit, 2 m tief ein praktisches Mindestmaß; für Fisch-verkauf muß man etwas mehr rechnen. Für freie Verkaufsstände, die nicht im Abonnement,wndern an jedem Markttage neu vermietet werden, genügt oft schon 1 qm Grundfläche. DieEänge zwischen den Ständen sind mindestens 2 m, vor den Fleischerständen mindestens 2,so wbreit anzunehmen. Alle die genannten Artikel können ebensowohl in einzelnen Hallengetrennt, wie gemeinsam in einer einzigen Halle feilgeboten werden. Die Grundrißform