Arzte in Hinsicht der Kranken befohlen wird.d) Die Diät kann von dem Arzte ganz ge-nau bestimmt werden. Der Kranke darfnichts, was ihm schädlich seyn könnte, ge-niefsen, seine Freunde und Bekannten dürfenihm zwar Nahrungsmittel zuschicken, alleiner darf sie nicht geniefsen, wennsie dem Ver-bote des Arztes entgegenstreben. Sollte auch,was in unserem Hospitale, wie man sagt,der Fall ist, die Nahrung für Kranke wenigangemessen und schlecht seyn, so kann dochder Arzt auch aus diesem Umstande, blos des-wegen, weil er ihm nicht unbekannt ist, man-chen Nutzen schöpfen, indem auf der Kennt-nifs der Einflüsse, die auf den Kranken wir-ken, ein grosses Moment der Heilung beruht.
Die
<2) Die Strenge, deren sich Ht. Hofrath Frank indem grofsen wiener Krankenhause gegen dieAufwärterinnen bedient, kann ich nicht genugloben. Ein geringer Fehler, der in unseremHospitale zu den Alltags - Fehlern gehört, wirdmit Einkerkerung oder mit gänzlicher Entlas-sung bestraft. Der Arzt, der weifs, wie vieleine Warterinn zut Heilung der Krankheitenbeytragen kann, wird sich allzeit einer solchen,gewifs nothwendigert, Strenge bedienen, wenner anders, wie es eigentlich seyn sollte, zu-gleich Director des ganzen Hospitals ist, damitihm nicht durch andere di» Hände gebundetfsind.