Burgundionen Unterschied der Ständen 146) und Ein-»Heilung des Landes nach bestimmtem Maß vor 147).
768 Unter Karl dem Großen, unvergeßlichen Ayden-'bis kenS / bildete sich das Feudalsystem, von dem wir hier,814 . weil sonst die in den drey ersten Bänden beschriebenealte Zeit unverständlich wird, reden müssen.
Unter dem Volk waren drey Stände ( Note 146 ).Die Freyen 148 ) besaßen entweder eigene Güter,oder hatten solche besessen und bearbeiteten danebendie Güter eines Herrn als Pachtung, die nichtsentehrendes mit sich führte. Nur sie durften vomGrafen ausgeschriebenen Versammlungen beywohnen.Die gemietheten Diener empsiengen von denEdlen Land als Sold, emrichteten Abgaben in Fruchtoder Geld, und zogen für ihre Herrn in Meg.Die Leibeigenen 149 ) lebten von dem Ertrag
146) Freye, gemiethete Diener und Leibeigene.
147) Eine Hübe ( Hob», Uc-r,eale - war 60 Iucharten. Urk.im Kloster St. Gallen Nr o. 90 4.
148) LhremLnner im Altdevvchen, von welchem das italie-nische Arimanni abgeleitet ist« Antiq. Hai. dissert,XIl l. T. I. G,'e giengen nie ohne Schwert. Gebrauchaus celkischen Zeiten, kellontier.
149) Daß dcrn zu Cbaan waren, beweißt LaS II. B. 14S,angeführte Instrument.