nicht bigott. Es kümmerte die zu Zürich wenig, obihnen ihre Pfaffen Messen lesen oder nicht 73)/ und stemußten gegen des Bischöfen Verboth — die Gemeindeschwur durchzusetzen — Steuern an den Mauernbander Stadt geben. Vielleicht vermochte das der 1230empfindlich gekränkte Zunftgeist der Zürcher 74).
Das Recht wurde nicht in Urteln / sondern in Schied-ZerichteN/ am liebsten unter Mitwirkung der Geistlich-keit gesucht. Wegen dem Patronatsrecht zu Vaar ließder Konstanzer -Bischof Zeugen aufnehmen 75 )/ undschlichtet einen Streit zu Steinhaufen 76). Selbst
73) Sie jagten (I2'i7) die Predigermönche, und die Chor-Herrn fort/ die während der Bannzcit nicht Messe hal-ten wollten/ und zogen die Güter zu Handen der kai-serlichen Kammer. Den im Jahr darauf vom Pabßzur Rückkehr ermächtigte» Clerus nahm die Stadt nichtmehr auf.
7'j) 1730 wollten die Handwerker die Abtißinn zum Frauen-münster zwingen / daß sie bey ihnen arbeiten lassen müsse.Urkunde König Heinrichs beyllott. spec. t i g.
75) 1255. Durch den Prior von St. Uiba»/ und den Dekanzu Risch. Archiv des Kloster Cappel.
76) Bezüglich der Besitzungen der Schnabelberger daselbst,Urkunde 1260 . Eine zweyte Vermittlung durch dirGeistlichkeit 1266 . V d. 1 1, <£. 1 8.