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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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448
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Taxe 26), und setzte sie dadurch zu rechten Miterben derväterlichen Hinterlassenschaft ein. Die Behauptung auSneuerer Zeit, was an einer Gemeine auflaufe, müsse anselber wieder ablaufen, findet einmal für die Landes-und Bürger, und Menzinger- 27) Gemeine keine Bestä-tigung; aber daS Gegentheil. Drey Tage bey Wasserund Brod eingethürmt ward einer, und um Geld ge-büßt, und ehr- und wehrlos gemacht, weil er an derLandesgemeine „etliches Unwort ausgefloßcn 28)."Der Stadt - und Amtrath 29 ) dessen Verhandlungensehr geheim 30) war die vollziehende Gewalt, dashöchste Tribunal, und doch kam er selbst in Fall einem

26) Bartli Stocher mußte 20 Gl. zahlen. 1526 ein Doßwald5 Pfund Pfenning. I5ü ein Kaspar Frey 8 .Gl. rc.Rathsprotokoll.

27) Auch Baar laut Groß g er ich tSp rot. von 1565.

28) Stadt- und AmtrathSprotokoll 1556. 1557

mußte einer vor Großgcricht über an der Bürger-gemeine geführte Reden Ehrenerklärung thun. 1561einer von Menzingen . Stadt - u. Amlrathsprot.

29) Bestehend aus RathSgliedern der Stadt und der 3 Ge-meinden unter des Ammanns Vorsig. Auch war derStadtschreiber Mitglied. Zettel in dem ältestenStadt- und AmtrathSprot.

SO) Welcher aus dem Rathe schwatzt, soll 2 Jahre ehr- undwehrlos seyn und nicht mehr in Rath gehen. Stadt-und Amlrathsprot. 1583.