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zollfrcy , was die von Steinhaufen und von Chaamauf selben bringen 88). Alle Fische mußten auf demMarke verkauft werden 89). Eine Meßordnung wirdfestgesetzt 90).
Der zweyte Band hat gezeigt, wie gütig die Stadtihre Dogmen regierte. Die mildeste Regierung ist dieweiseste. Wenn 1555 denen im Städtli erlaubt wurde,daß jeder auf dem Seinigen bauen könne, was erwolle, hat ste ihr Eigenthum auf Kosten anderer ver-schönert; wenn sie im gleichen Jahr die Frühmeß«pfrnnd in Walchwvl verbesserte, hat sie es für sich ge«than, weil die Walchwplcr ihre Pfarrgcnosscn waren.
Es konnte der Stadt an Achtung und Zutrauennicht fehlen. Ihr übergaben zum Entscheid Zürich und Rappcrschwyl den Streit wegen dem Seezoll 91);viele Geschlechter flohen hieher 92), alö Zürich seinenGlauben änderte, und erhielten daö Bürgerrecht, weilman (besser als die Spießbürger der neuesten Zeit)das Gedeihen des gemeinen Wesens in gesunder, vonkraftvollen, thätigen, einsichtigen Männern uuterhal«
88) Rathsprot. 15!'/.
89 ) A. a. s. 1561 .
SO) A. a. £>. 1570.
91) Stadtarchiv. 1510.
92) Aklin, Blunschi, Boßard, Speck >c. st.