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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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529
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Im Lande selbst stieg die Noth 133); aber der Bund-schwur zu Luzern war „stattlich , ja fürstlich und kö-niglich^ 131). So liberrüncht mau Gräber l

Jahrhunderte hatte nun die Eidgenossenschaft be-standen. Mit den meisten europäischen Fürsten inTraktaten verbunden/ war sie doch nicht in den gro-ßen europäischen Staatcnbund eingetrettcn/ war alsStaat gar nicht anerkannt. Welche Sprache gegensie der Kaiser führte/ haben wir (S. 523 Note 106.)gesehen. Da6 römische Reich betrachtete sie alö einenselbes integrirenden Theil 135). Nothgedrungcn 136)— sonst hätte sie sich vielleicht nicht darum bekümmert —mußte sie sich es nun angelegen seyn lassen / im StaatS»

155) So schließen wir aus einem vom Gtadtrathe beschlosse-nen Abgabensystcm/ in Kopfgeld und Handelspatentenbestehend. R a l h ü P. 1645.

134) A. a. O.

155) Bericht der Reichsstände / eingegeben zu Osnabrück .M st. h e 1 v. Waser.

156) 20 Jahre lang wurden die Baseler von dem Kammer-gericht zu Speycr mit Citationen/ Sentenzen/ Man-daten rc. angefochten / ihre Waaren (1648) mit Ar-rest belegt und weggcnohmen. Karl Mieg/ der ersteVon diesem Geschlecht in Basel / erhielt die Waaren wie-der / als er dem Churfürst in der Pfalz im Name derreformirten Kantone ein Kind aus der Taufe hob.A. a. O.

IV. Bd. 34