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chenhaus erschwert 143). Die Metzgerbänke wurdenobrigkeitlich vergeben. Die Arbeiten einiger Hand.werker waren taxirt 144); Holz durste keines verkauftwerden/ das nicht amtlich eingesehen und vermessenwar 143); für Ausrottung schädlicher Vogel gab manSchußgeld 146); Feyertage 147) und Prozessionenwurden aufgehoben 148)/ daß Gott würdiger in Arbeitals in Tagdicbcrey verehrt werde. Vorräthe anzulegen/fand der Rath gut , den Jmmikernen nicht mehr aus-zutheilen 149). Den Wirten wird taxirt, wie viel
143) Um 600 Gl. A. a. O.
144) 1612 deswegen die Kupferschmide gestraft. RathSv.Auch der Preis der Lorzenforellen war bestimmt. A.a. O. 1652. Und denen Wirten vorgeschrieben, daßsie mehr nicht als 2 Schl. von einer Maaß fremdenWeins Gewinn nehmen sollen. A. a. O. 1645.
145) Unter 10 Schl. Büß. A. a. O. Die Scheiter muß-ten 3 Schue lang seyn. A. a. O. 1677.
146) Für 2 Naaben 2 Schl., für l Krähen l 1/2 Schl. rc.Seckelmeisterrechnung 1655.
147) Nathsprot. 1645.
148) Die nach St. Wolfgang und Ebikon .
149) 1645 auf 6 Jahre angenommen (Nathsv. ). 1653wurde es wieder vorgeschlagen. 100 Mütt Kernen muß.ten immer vorräthig sey». A. a. O. 1658. Was dieGemeine dazu sagte, ist unbekannt/ wcillin dieser Zeitüber ihre Verhandlungen kein Protokoll geführt wurde.