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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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selbst gegen die Anmaßungen des großen RatbS 174),laßt aber auch jedem das Seine 1 75 ). Ueber das Schul-wesen 176), über GesuudheitSwohl 177) , nachdem sie

sollen ohne Wissen des Raths keinen Pfarrer ernennen.A. a. O. 16 40.

172) Die Obervögti sollen jährlich eine Spezifikation bringen,warum sie gestraft. Jährlich sollen sie vier Strafgerichthalten. Rathsp. 1682 . Der Untcrvogt zu Walch-wyl soll „den Lüten vor Kosten syn, die Sachen ab-„machen und Freßwerk müßig gohn (Rathsprot.1612)". Bey Erbtheilungen soll ein Rathsherr und derStadtschreiber seyn. Kein Kauf war gültig, der von die-sen nicht unter li Lagen aufgezeichnet wurde ( A. a. O.1621). ES dürfen die in» Gtädtli Weinberge auSreü-ten und in Pflanzland umwandeln ( A. a. O-). Sieheferner B d. II. <£>, 191. Wie überhaupt die Stadt ihreVogteien regierte hat der zweyte Band, und zum Ue-berfluß noch? das Rechenbuch eines ObcrvogtS von 1656,das der vielkundige Hr. Richter und Sinner BaptistLandtwing in hier sorgfältig aufbewahrt.

174) 1627 a. a. O.

175) So wurde den Jnwylern 1672 „das alte Recht " be-stätigt, Ziegel zu kaufen (das 100 um 2 Sckl. theuererals ein Bürger) und Kalk, daran darf aber unserZiegler die Kalksteine in ihren Bächen suchen.

176) Die Anregung mag von Mayland und von Frankreich ,wo vermöge Traktaten 2 Zuqcr 400 Livrcs Pension zo-gen „ pour faire leurs etmles et cxercices ” und von

Spanien (das zu Mailand immer einen Zugcrjüngling