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ehemals tu Legitimirung der Früchten wie beschützte;nichts finden wir / ähnlichs'dem wüsten Leben in unsererNachbarschaft 198). Eine gute Zukunft war vorberei-tet. Aber ihre Geschlechter sollten eine Erziehung ge-nießen/ die nur auf die verworffene Zeit berechnetwar. Darum noch große Sittenlofigkeit unter denErsten 199 ). Die meisten waren verschuldet 200)/ ohneErziehung 201)/ und jeder bürgerlichen Ordnung tro-zend 202). Auf Vornehmen haftete Verdacht diebischer
198) Wider Ehebruch und Hurerey ein Mandat 1609 zuZürich erlassen. 1621 ein Bedenken und Erinne-rung der Schuldiener daselbst über viel schlimmeres.Wie verbreitet in diesem Lande das scheußlichste allermenschlichen Laster war/ ließt man in Mstis helv.Waser. unter den Jahren 1631/ 1638 und 1653/ undin den Lollect. tig, 1652/ 1653 und 1661.
199) Ein Ralhsherr erzeugte 2 uneheliche Kinder. Schrei-ben von Schwyz an Stadt nnd Amt Zug 1609.
200) Brief des Prälaten zu Wettingen an Landschreiber Schön 1624. Des Landschreiber SignerS Sohn erhal-tet 1653 auf den Spital das Patrimonium „ wegenArmuth. " RathSprot. Landvogt Boßhard hatte inSchuldensachen ärgerliche Händel mit dem Scharfrichter.
201) Das Stadt- und Amtrathsprot. von 1640 hatein Beyspiel / wie eS in NathSstuben zuqieng.
202) So gab Hauptmann Iurlauben 28 Männern von Aegeri am Sonntage der LandeSgemeine im eigenen Hause voll-auf Essen und Trinken. Landvogt Weikhard lehnte sschgewaltsam auf gegen daS Tkölmandat. RathSp. 1658.
IV. Bd. 40