Leu nicht nur die sogenannten Gelder des freyen Wil-lens , sondern auch daö Bundgeld aus. Der Ambaßa-dor sah die Gleichtheilung dessen, wag willkührlicheGabe des Königö seye, als eine Neuerung an 162 ).Nur die demüthigste Unterwerfung 163) brachte dasBundgeld wieder inS Land. So wurde nun auch die-ses zur Pension ä volonte, die willkührlich der Gesand-te hinterhtelt, wenn dem BestechungS - und Ranbsy-stem 164) mit den Verehrgeldern nicht freyen Laufgelassen wurde! In sichtbarer Steigerung 165) hieltsich dieses System, bis Schuemacher kam.
Waren die Mächtigen in unsern Rath - und Ge-meinstuben durch Gnadengelder an Frankreich gefesselt,
162 ) Dessen Schreiben vom 13. April 16 97.
163) ES soll in Zukunft „ lediglich bey S. Majestät gnädig-„ßcm Bcfelch und Willen auch bey eines jeweiligen„Hin. AmdaßadorS Verordnung und Disposition verblei-,, den." Antwort des Stadt- und Am trat hgvom 17. April 1697 auf obiges Schreiben.
164) Gegen diese Näubereyen that das äußere Amt den erstenSchritt. Bd. III. <3. 27i.
165) Das beweist der Pensionsrodel vonMenzingen inJahr 1702, und wie sieben Mitglieder der Regicrun,sich 1703 j„ 630 Pfund theilten, endlich eine Nechnumvorn 2 . Christm. 1716. Die Beute von einigen Hern»vurden 2725 Pfund, wobey der regierende Ammannals nicht in der Gnade, leer ausgieng.