696
1735 rath dem Blutgericht. Die drey Tage , welche die Re-gierung damit zubrachte/ vor den Fenstern seiner Woh-nung / unter den Augen seiner Gattin und seiner Kin-der ein Blutgerüst zu bauen , dachte er über sich undden Pöbel , und schrieb am Morgen , an dem ihm dieSonne das letztemahl scheinen sollte/ wie er darüberdachte/ an die Wand 218). Aber nicht nur nichtwagten seine Richter des Greisen Blut zu vergießen;ste zogen ab dem Rathhause / ohne der ungeheurenVolksmenge das Urtel bekannt zu machen 219). Dasgeschah am nächsten Sonntag in den Kirchen 220) /und zwey Tage nach dem Spruch am 18 . May , zweyStunden nach Mitternacht wird er an Händ und Füßen
öffentlich im Rath / an den Gemeinen und Landesge-meine» gcredt und vorgebracht. Fragt die/ so es gehörthaben; ich habe nichts in den Winkeln geredt. Undwas ich gethan/ habe ick nicht aus Interesse oder ausEifer gethan/ sondern weil ich es meinem Eid und meinemAmt schuldig war; darauf will ich leben und gerben —Gehe eS mir/ wie es wolle.
218) Hie ego, qui quondam Tugiis dictator in oris
Gallorum tacita victima fraude cado,
Exemploque meo probo, quod mala bestia vulgusNon linquit summis crescere colla viris.
219) Zurlauben gesteht/ man habe das Volk/ zumahl dievielen anwesenden Zürcher < gefürchtet. Stemmatogr,heiv. rc. T. 92.
220 ) Also 4 Tage nach seiner Abführung.