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sucht der Sladtrath durch Wcckung des Ehrgefühlsden Gassenbettel zu beschränken 25). Die Metzger-ordnung von 1712 ist musterhaft 26), musterhaftdie Sorge für Privateigenthum 27), gegen Prozes-
„ und adeliche Familien " ausgelassen werden. Die Dis-pensen dürfen vom Bischof nickt mehr verifizirt werden.Ohne Anfragen zu Nom könne sie der Nuntius erthei-len. Die Taren seyen ledern Ort überlassen. Das Be-gehren, die Dispensen - und Konfirmation-gelder imLande selbst ad pias causas, zumahl zum Unterhalt derKonvertiten, weil die Neformirtcn für ihre Glaubens-genossen auch so vieles thun, zu verwenden, lehnte derNuntius mit Entschuldigungen wegen Kriegen in Italien ab. Unterhandl. auf der Konferenz zu Lu»zern 1702.
25) Welche ihre Kinder betteln schicken, sollen von bürger-lichen Gemeinen ausgeschlossen seyn. Mandat 1704.Keinem verstorbenen Bettler, oder einem, der aus derSpende hat, soll bey St. Michael die große Glocke ge-läutet werden. Rathsp. 1710 .
26) Keiner soll zweyerley Fleisch untereinander auSwägen.Alles Dich soll im Scklachthause geschlachtet, und nichtsausgewogen werden, was nicht zu den vier Lide» ge-hört. Kein Fleisch auSzuwägen, das nickt vorher gesäu-bert. Das Fleisch soll vorher geschätzt werden, ehe erabgespalten wird re. RathSp.
27) Wenn nicht zu erfahren ist, wie viel auswärtige Klö-ster für Aufnahme von Töchtern ziehen, sollen die Ael-tern beeidigt werden. Instr. auf LauiS u. Lugga-ruS 1712. Merkwürdig ist der Spruch über ein zu
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