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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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Freyheit der Nonnen 55), weil eine Tugend, die be-wacht werden muß, nicht deö Schildhauses werth ist.AIS ste durch Unglück aller Art in ihrer Oekouomieaufs äußerste gekommen, halfen Rath und Bürger-schaft eben so schnell als cdelmürhig 56), auf daß stenie vergeßen, wem ste ihren Wohlstand schuldig stnd.1748 wird festgesetzt, daß jedem Bürger jährlich einMült Kernen gegeben werde 57). Immer mehr stiegder Werth des Bürgerrechts 58), weil immer zu neh-men, zu opfern nichts mehr war.

Die alte Güte gegen die Vogteyen mit zunehmen-der Ordnung. Alle Käufe, Täusche, und Erbtheilun-gen zu Nüti mußten von der Stadtkanzley gefertigt

55 ) 1744 sollten sie in Kraft elues päbstl. Breve eingegittertwerden. Nach der Weisung des Generalsekretärs derKapuziner, Weikhard, widersprach der Rath.

56) 1746 berichtet der Nuntius über ihren schlechten Zustandund begehrt Rath und Hilfe (Rathsprot.), woraufihnen 12/000 Gl. ohne Zins aus dem Schatz gegebenwurden. G e m e i n p r s t. 1 7 4 7.

57) Ferner erhielt jeder jährlich 5 Batzen. 1713 wurdennur 756 Batzen ausgetheilt (Rathsp.). Auch in die-ser Austheilung mag Willkühr obgewaltet haben. Denn1744 war die Volkszahl in der Gtadtgemeinde 2900Seelen.

58) Fremde Weiber sollen ihrem Bräutigam 400 Gl. anGeld oder Güllen bringen. Rathsp. 1720.