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Als allgemeine Regel bey allen Uebungen mit demSäbel muß angenommen werden, daß der Blick desReiters allen Hieben und Paraden folgen soll, und daßdie Klinge bey keinem Hiebe platt auf den Gegenstandfalle, nach dem gehauen wird, als welch letzteres beyder Jnstruckion besonders in's Auge gefaßt, und demRekruten bey den vorkommenden verschiedenen Drehun-gen der rechten Faust immer die wahre Lage derselbengezeigt werden muß, ehe man solchen den Hieb ausfüh-ren läßt.
Dritter Abschnitt.
A. rv. Von der Behandlungsart der Pferds.
Die Behandlung der Pferds ist unbestreitbar der-jenige Unterrichtstheil bey der Cavallerie, auf welchenbeynahe am allermeisten gesehen werden muß. Sobalddem Rekrut sein Pferd übergeben wird, so kommt erin Verbindung mit einem Wesen, das nug in Ankunftein Ganzes mit ihm ausmachen soll. Der Jnstructorsoll sich deßhalb die Mühe nicht verdrießen lassen, demRekrur anzudeuten, daß von der guten Besorgung desihm anvertrauten Pferdes, dessen bessere oder schlech-tere Gesundheit, Brauchbarkeit, Ausdauer in starkenStrapatzen, und in gar vielen Fällen das Schicksalseiner eignen Person abhänge.
ES soll auch sehr darauf gewirkt werden, dem Rs-