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Reglement für die eidgenössische Cavallerie
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108
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stehen bleiben, außer es würde sogleich nach dem drittenCommando commandier:

Vorwärts! Führer links!in welchem Fall sich alle Flanquenglieder mit gehörigerVeybehaltung der zwischen denselben durch die Wendungtnit 4 Mann ergebenen Distanz vorwärts in Bewegungsitzen.

Auf's Commando:

Links Front!

machen je die zusammen abgezählten vier Reiter jedesGliedes links um, wodurch der Zug wieder genauhergestellt seyn soll, außer daß das zweyte Glied jetzt2 Schritte vom erstern entfernt seyn wird, welcherSchritt sogleich wieder vorwärts marschirend gewonnenwird.

Bey beendigtem Unterricht des Flanquen-Mar-sches muß man dem Reiter die ein für allemal anzu-wendende Regel geben: daß beym Flanque-Marschimmer Vorleute und Hinterleute neben einander zustehen kommen.

§. 67. Contre-Marsch.

1. Contre-Marsch!

2. In die Flanque Mann für Mannrechts. 3 . Marsch!

Auf das dritte Commando wird zuerst das näm-liche gemacht, was beym Flanquenmarsch einzelngezeigt wurde. Wenn die beyden Flügelreiter circa 4