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Reglement für die eidgenössische Cavallerie
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ihm bis dahin überlassen, sich hin zu begeben, wo erseine Gegenwart am nöthigsten glaubt.

Um das Auge des Commandirenden zu üben,läßt derselbe im Anfang einen Reiter auf Schrittevor der Front auf deren rechten Flügelhöhe, einen zwey-ten Reiter auf 3 oo Schritte, einen dritten auf 420,einen vierten auf 620, und einen fünften auf 6o«Schritte hinstellen, als den Punct, worauf eingehauenwerden soll.

Bey dem ersten Punct läßt er das Signal zumTrab geben; beym zweyten Reiter dasjenige vom Ga-lopp; beym dritten Reiter dasjenige vom verstärk-ten Galopp; beym vierten Reiter dasjenige vomEinhauen, auf welches Signal alle Ober- und Un-teroffiziers der ganzen Escadron:

Marsch! Marsch!

cvmmandiren, so laut wie möglich. Hiebey setzt sich» die ganze Escadron in Carriere, die Reiter hebensich in den Bügeln, den Säbel in der Bedeckung. DerChoc selbst oder die Carriere soll höchstens 80 Schrittedauern, deswegen gibt der Rittmeister, sobald die Esca-dron bey dem fünften Reiter vorbey ist, das Signal zumHalt, auf welches ebenfalls alle Ober- und Unteroffi-ziers Halt! cvmmandiren. Die Reiter nehmen ihrePferde an, suchen solche nach und nach in Trab zubringen, die Richtung zu suchen, und die entstandenenLücken auszufüllen. Wenn der Rittmeister bemerkt, daßdieses einigermaßen geschehen, so commandier er: