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Reglement für die eidgenössische Cavallerie
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142
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Escadron, von wo aus sie wieder in ihren Aug ein-rücken.

Alle diese gegebenen Regeln leiden jedoch im Ge-fecht selbst häufige Ausnahmen, und muß es gar oftjedem einzelnen Reiter überlassen werden, sich vernünf-tig zu benehmen. Wenn derselbe gut reiten und führenkann, seine Waffen flink und zu rechter Zeit zu gebrau-chen weiß, und kaltes Blut im Gefecht behält, so wirder sich überall zu helfen wissen.

K. 7g. Ueber die Aufstellung mehrerer zu-sammengezogenen Eidgenössischen Esca-dronen, und der dieselben com-mandirenden Stabsoffiziers.

Je zwey vereinigte Escadronen bilden eineDivision, welche von einem Stabsoffiziere zu befeh-ligen sind; zwey solche Divisionen, oder vier Esca-drons, bilden ein Regiment, welches einen besondernCommandanten erhält.

Die erste Division hat auf dem rechten Flügeldie erste Escadron, und auf dem linken Flügel diezweyte.

Die zweyte Division hat auf dem rechten Flü-gel die zweyte Escadron, und auf dem linken dieerste.

Die vier Escadronen werden vom rechten Flü-gel aus mit Nro. i, 2, 3 und 4, und die Divisionenebenfalls mit N. r und 2 nummerirt. Jede Escadron