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Soldaten und Bürger durch den westphälischen Generalv. Klosterlein bereits eingeleitet. Ochs mußte indesseneine Militair - Commission niedersetzen, vor welche er abernur die arrctirten westphälischen Soldaten stellen ließ, daman unter den Bürgern keine Thäter mit Bestimmtheitangeben konnte. Der Vorfall würde wahrscheinlich ganzohne Blutvergießen abgelaufen seyn, wenn sich nicht derMarschall Davoust darin gemischt hätte; denn obgleichnach den Gesetzen die Todesstrafe auf dem Aufruhrstiftenstand, so war Ochs doch überzeugt, daß der König aufseinen Antrag das Gesetz in diesem Falle gemildert habenwürde. Der französische Marschall Davoust , Prinz vonEckmühl, welcher sein Hauptquartier zu Hamburg hatte,alle Truppen in Norddeutschland befehligte, und schon frü-her feindselige Gesinnungen gegen die Stadt Braunschweig geäuffert haben soll, beorderte den DivifionsgeneralSt. Germain von Hildesheim nach Bcaunschweig, umdort das Commando über sämmtliche französische Truppenzu übernehmen, und schickte ihm eine Depesche, die denAuftrag enthielt, die Stadt Braunschweig in Rebellions-zustand zu erklären und die nufrührischen Bürger rechtexemplarisch zu bestrafen; zu diesem Ende seyen 4 Ba-taillone Infanterie von Magdeburg auf dem Wege, wel-che auf den Kriegsfuß (inilitaivEment s In ein-
quartirt werden und auf Diskretion leben sollten; fernerwürde er den General Dainzel von Hamburg nach Braun schweig senden, um die Militair - Commission zu prässdi-ren und die schuldigen Bürger zu richten. General St.Germain, welcher diese Depesche dem General v. Ochsauf dessen Zureden vertraulich mittheilte, war kein übel-wollender Mann, und sah wohl ein, daß sie sich nur auf