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der König wolle, daß man genau nach dem Gesetze hand-le, indem er unter den gegenwärtigen Umstanden wederVerzeihung gewähren werde noch könne; übrigens sollesich General v. Ochs allen fernern französischen Maaßre-geln, und besonders der Errichtung einer französischen Militair-Commission auf's Kräftigste widersetzen.
General v. Ochs ließ hierauf den Präsidenten der Mi-litair - Commission, den Major v. Schmied, Commandan-ten von Braunschweig , zu sich rufen, und machte ihnmit dem Inhalte des Befehls bekannt, welchen der könig-liche Adjutant öberbracht hatte. Beide Officierc, als altehessische Kriegskameraden befreundet, beklagten das Unan-genehme des Geschäfts und sahen ein, daß zur Verhütunggrößcrn Unglücks die Sache nicht ohne Opfer abzuma-chen, und die Commission daher ausser Stande sey,sämmtliche Soldaten zu retten; doch verstanden sie sich,ohne lange Verabredung dahin, daß die möglichste Scho-nung Statt finden solle. Die Militair-Commission ent-schied hierauf diese ganze Sache mit Menschlichkeit undRechtlichkeit, indem sie nur die zwei schuldigsten Solda-ten , deren Betragen vor keinem Kriegsgerichte vertheidigtwerden konnte, zum Tode veructheilte, und die übrigendem Regiments - Kriegsgericht als Polizeiverbrecher über-gab. Jene wurden binnen 2-l Stunden in Gegenwartder westfälischen und französischen Garnison erschossen,und um zur Genugthuung der Franzosen den Eindrucknoch größer zu machen, wurde ein Braunschwcigec Bür-ger, der schon früher von dem Criminalgcrichte wegen ei-nes an einem französischen Officier im Eifer begangenenMordes zum Tode vcrurtheilt worden, statt zu Wolffen-büttel, in Braunschweig enthauptet, wodurch dies Ercig-