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Ernstfeuerwerkerei für die Königlich Preussische Artillerie : auf Befehl ... des Prinzen August von Preussen im Jahr 1817 bearbeitet
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Vorangehende Arbeiten der Feuerwerksköcper.

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Kessel, des Ansehens wegen, zu °st hat v°m Feuer genommenwerden müssen (§. 260.).

2. Mehlpulverreiben.

S. 60. Das Mehlpulver oder eigentlich Staubpulve^, wel^ches dl der Pulvermühle durch den Abgang oder durch3 -wünnen wird, ist zu den Feucrwerkssatzen zu 3 «^ «

Zu viel Kohlentheile. daher in der Folge bc, allen ®' i j«es Mehlpulver verstanden wird. Jenes so wie allever, welches durch Aussieben des KornpulverS entste ' 1zum Aufpudern der Geschütze anwendbar; jede ) mudiesem Fall das von der Putvermühle gelieferte zuvor n ch g Iwerden.

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§- 61. Um Kornpulver zu Mehl zu zerreiben, wird | höch-stens 1 Pfd. desselben auf eine Reibetafel geschüttet, ausgebreitetund von allen darin» befindlichen fremden Körpern sorgfältig ge-reinigt; woraus dasselbe mit Reibehvlzern nach und nach sehr be-hutsam zerdrückt, langsam, im Umkreise fortgehend, zerrieben,uud so allmalig in Mehl verwandelt wird. Zum Zusammenfe-gen des Putvers auf der Reibetafel bedient man sich eines Borst-wisches, oder noch besser einer Hasenpfote. Das zerriebene Pul-ver wird durch ein feines Haarsieb gelassen und dann in leere Ton-uen, deren Fugen am Boden und an den Seiten gut mit Papier verklebt sind, oder in feste Kasten, auch wohl in lederne mitZwillich gefütterte Beutel, möglichst trocken aufbewahrt; langees jedoch m den Beuteln nicht stehen, weil es darinn leich-ftl8 m hölzernen Behältnissen verdirbt.

3u den besondern VorsichtScegeln bei dieser Arbeit gehört:

1) Der guffeoien des Zimmers muß durch öfteres Sprengenstets feucht erhalten werden, wenn man außer Stande sey»sollte, ihn nrst Decken zu belegen.

*) Es muß kein Pulver weiter in dem Arbeitszimmer nieder-gelegt werden. als nur dasjenige, welches zuw Zerreibenstch auf de- Tafel befindet.

Nach geendeter Arbeit müssen die Fensierrahme K. von demPulverstaube gut gereinigt werden (§- a6i.).