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Zweiter Abschnitt.
3, Schwefel stoßen.
§. 62. Der in Stangen oder Kuchen gekaufte SchwebWird zu allen denjenigen Feuerwerkesätzen, bei welchen er mcf)*geschmolzen angewendet werden kann, zuvor ebenfalls zermalnllund mehlartig gemacht.
§. 65. Zu diesem Zweck werden etwa 5 Pfd. in einen eiset'neu Mörser geschüttet und mit einer eisernen Keule zerstoßetUm das Verstäuben während dem Stoßen möglichst zu verhüten,wird der Mörser mit einem genau schließenden hölzernen Deckel,der aus zwei Hälften besteht, bedeckt. Ist der Schwefel hinrei'chend gekleint, so läßt man ihn durch ein Haarsieb lausen, undnachdem er gewogen, wird er in wohl verklebte Tonnen oder festtKasten aufbewahrt. (§. 262.)
4. Kohlenstoßen.
§. 64. Diese Arbeit wird ebenso wie das SchwcfelstoßeNausgeführt, die gestoßenen Kohlen durch ein feines Haarsieb ge-lassen und ebenfalls in verklebten Tonnen oder Kasten aufbewahrt.(§. 262.)
5. S a tz a n s e tz e n.
§. 65. Alle Sätze werden aus folgende Act zubereitet oderangesetzt. Jeder einzelne Theil des Satzes wird, je nachdemer sich dazu eignet, zuvor für sich zerrieben oder zerdrückt und nunerst werden alle zu einem Ganzen vereinigt. Nach Beschaffenheitdes Satzes wird dem Salpeter zuerst der Schwefel zugesetzt, beidesmit den Händen unter einander gemengt und sodann mit denReibehölzern so lange durchgearbeitet, bis die Mischung auf dasinnigste geschehen ist, welches erkannt wird, wenn bei deinGradestreichen des Gemenges mit dem Rcibcholze weder weißenoch gelbe Streifen oder Punkte zum Vorschein kommen. Jetztwird das Mehlpulver hinzugethan, die Masse wie zuvor erst mitden Händen untereinander gemengt und dann mit den Reibhöl-zern wieder so lange bearbeitet, bis der Satz durchgängig eineganz gleiche Farbe hat. Kommen noch andere Bestandtheile hin'zu, so wiro zuerst die Kohle, dann das Antimonium -c. hinzugt'schüttet. So oft ein neuer Bestandtheil hinzukommt, wird wss
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