A8o Zweyter Theil, vi Hauptsiück, i Abschnitt,
^ndem er also seinen Unterthanen befiehlst, dem angreifen,den Theile feindlich zu begegnen; so rechtfertiget er zugleichsein Betragen, und stellet das von dem Feind ihm zugefügteUnrecht vor. Die Schritten also, in welchen dieses geschie-het, werden Kriegserklärungen genennet, und von diesenbreyerlcy Arten schriftlicher Aufsätze haben wir hier zu handeln.
§. Z.
Die innerliche Einrichtung dieser schriftlichen Aufsätzeberuhet auf eben dencnjenigcn zween Haupttheilen, woraufwir fast alle andre schriftliche Aufarbeitungen gegründet ha-ben: und zwar findet hier der Vortrug, als der erste Haupt-theil, gemeiniglich zwo Unter-abtheilungen, nämlich die Ver-anlassung und den Vortrag selbst. Die Veranlassung schlies-set allemal den Vorfall in sich, der zu Abfassung der SchriftGelegenheit gegeben hat; der Vortrag selbst aber erzchletdie Gerechtsame, das Verfahren, welches gerechcfertiget wer-den soll, und kurz, diejenige Sache, welche die Ursache ist,warum diese Schrift verfertiget wird. Es ist jedoch gleich-gültig , ob die Veranlassung voraus, oder erst nach geschehe-ner Erzählung der Sache gesetzetwird, wie man an den bey-gefügten Beyspielen wahrnehmen wird. Die Abhandlung,als der zweyte Haupttheil, begreift, wie in den meisten an-dern schriftlichen ?lufsätzen, den Endzweck in sich, weshalb dieSchaft verfertiget wird: und sie hält hier gleichfalls zwoUnterabtheilungen in sich, nämlich die Erklärung, die mannach Maaßgebung der Sache zu thun hat, und die zur Voll-streckung dieser Erklärung gegebenen oder zu gebenden Be-fehle. Jedoch eö ist nöthig, daß nur die vorhin angezeigtendreyerley Arten der in diesem Abschnitte vorzutragendenschriftlichen Aufsätz<y'ede besonders betrachten.
§. 4.
Was nun ins besondre dieProtestakionen betrifft; so haltdie Veranlassung allemal diejenige Handlung oder Verände-rung in sich, die man seinen Gerechtsamen nachtheilig zu seyn
erachtet: