Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

von Deduktionen. 6lZ

machet, gediehen, so haben Allerhöchstdieselbe dem GrasenValderis Commission aufgetragen, den Herzogen Lotmumcle lH mit dem Lehn von Siena und Porto Ferra-

jo zu invesiiren, welche auch im Monate März Anno 1712durch ein Diploma wirklich vollzogen worden. Nachdemaber auch dieser verstorben, und es auf eine neue Belsbnung,seinem Sohne Don Gaston zu ertheile», angekommen; hatdieser zwar die Belohnung durch seinen Minister am kaiser-lichen Hofe, Marchcsen Bartholomäi, gar eifrigst suchen las-sen ; es hat sich aber der Madritische Hof durch seinen Agen-ten, ?. ^st-anium zu Florenz widersetzet, und ohne Grundbehaupten wollen, daß die Ertheilung dieser Investitur demKönige van Spanien zustünde, weil dieses Recht denen Kö-nigen, seinen Vorfahren, wäre verliehen worden, in welcherQualität auch, wie selbiger Seils ferner, aber irrig und oh-ne Grund, vorausgesetzet wird, Cosinus III im Jahr 1712von Jhro Kaiser!.Majestät, als damaligen noch nicht rcnun-cirten Könige in Spanien, in Mcyland wäre beliehm wor-den; welches Recht aber itzt Jhro Kaiserliche Majestät nachder auf Spanien geleisteten Verzicht, nicht mehr gebührete,sondern auf ihn, den König in Spanien, wäre gebracht wor-den. Ohngeackkct aber der itzige Großhcrzog, Don Gaston,diese spanische Anforderung mit gründlicher Vorstellung wi-derleget, und daß er an Nehmung der Investitur von Kai-serlicher Majestät nicht gehemmet werden möchte, Ansuchnnggcmachet; so hat derselbe doch von dem k. tälölmio ein meh-rere nicht erhalten können, als daß die Untersuchung diesesGeschäfts auf den Cambraischen Congrcß gehörte; der Groß-herzog mithin in der Sache bis zu der Erörterung, einhal-ten solle; welches derselbe auch ohne einziges Nachtheil thunkönnen; wie denn auch solches in Frankreich und Englandin so weit Eingang gefunden, daß daß Reckt Ihrer Kaiser,liehen Majestät an bepden diesen Höfen in keine Weise zwei-felhaft gemacht worden.

Wie unstatthaft aber und ohne allen Grund das itzigekönigliche HauS in Spanien sich dieses vermeintlichen

Qq z Reichö-