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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
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von Deduktionen. 621

Ita rmoä 5 eminL seme! vel Juries exclusse etiam aclmir-ti valeant.

Ein Lehen, welches durch Weibspersonen aus dem HauseSachsen-Montfer rat in das Paläologische, und von demPaläologischen Hause in das von Gonzaga gebracht worden,und welches einfolglich durch eben diesen Weg von dem Gon.zagischen Hause an das Haus Conde durch Ihro Durchl.Annen, Pfalzgräfinn von Bayern, Prinzeßinn von Conde,kommen muß. Wenn eine Weibsperson denen Paläologi-schen und Gonzagischen die Thüre geöffnet, um in dieMarg.grafschaft Montserrat zu koinmen, welche sie niemals beses.sen; so muß eine andre Weibsperson, welche den Vortheilvor sich hat, daß sie eine Urenkelin» des nämlichen Friedrichsvon Gonzaga ist, wie eö Ihro Durch!, die Frau Prinzeßinngewesen, eben diese Thüre denen Prinzen vom Hause Condeeröffnen, als welche in einer der Branchen begriffen undenthalten gewesen, weil sie von einer Prinzeßinn aus demHause Gonzaga, einer Enkelinn Friedrichs von Gonzagaund der Margaretha aus dem Paläologischen Hause, derererst Belehnten, herstammen.

m.

Gutachten,

Wie ein patriotisch - gesinnter ««parteyischerReichöstand die Ostfriesische Sache anzu-sehen habe.

§. r. Dem Durchlauchtigsten Churhause Brandenburgist Anno 167; von gestimmten Reichs wegen eine Schadlos,haltung, wegen des damaligen schwedischen Krieges, feyer.liebst zugesaget, und cu,n estocstn zu verschaffen sich verbind,lich gemacht worden. Der Reichsschluß clo kcw knno 1675bestätiget diese Reichsversicherung und Verbindung ohneWiderspruch.

§. 2.

Rr