622 Zweyter Theil, vi Hauptstück, n Abschrntt,
§. 2. Von dieser Schuldigkeit das Reich zu entlade»,hat sich kein andres Mittel erfinden wollen, bis endlich, nachlangen Handlungen, gedachtes hohes ChurhauS Anno 1694sich cinesweils mit einer vom Kaiser Leopold ihme ertheilterAnwartschaft auf die Grafschaft Ostsrießland beruhigen las.sen. Auch dieses ist außer Streit, und das Expectanzdecretniemand verborgen.
§. z. Dieses kaiserliche Expectanzdecret hat alle damalnzu einer Anwartschaft hinlänglich gewesene Eigenschaftenund Erfordernisse an sich gehabt; indem es
g) vor aller Welk öffentlich ohne hannöverischen Ein-oder Widerspruch vom Kaiser Leopold ertheilt, sondernauch
b) der darinn bedungneConsens von allen damals indemCollegio gewesenen Churfürsten beygebracht; zur selbi.gen Zeit aber
c) in der kaiserlichen Wahlcapktulation, nichts weiter zudergleichen Anwartschaftö-Ertheilung, als der Lonlen-tus Lleälorum, erfordert werden.
Viel. Lspit. I.eop. lLrr. XXX.
§. 4. Das Haus Hannover sechsten, welches dermalenauf eine, drey Jahr ältere Erbverbrüderung vom Jahr 1691sich gründet, hak der Churbrandenburgischen Expectanz - Er.theilung Anno 1694 sich nicht entgegen gesetzet, vielmehr sol.che mit befördern helfen, und erst nach erlangter ChurwürdeAnno 1715, ljug Churfürst, auch darein consentiret. DieChurbrandenburgische, bey dein Reich übergebne Schriften,legen zu Tage, daß nicht allein
s) auf die Anno 169z von den Fürsten zu Ostsrießlandbey Hannover geschehene Anfragen:i) Ob man gegen die Churbrandenburgische Expectanz,bey denen europäischen Höfen, und insbesondere beydem Reichsconvent Vorstellung thun, und sich oppo.niren solle?
2) Ob