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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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6z8 Zweyter Theil, vn Hauptstück,

Erwähnung geschiehet. Endlich aber beschließet er seineAnrede mit der Empfehlung zu des Monarchen Gewogenheitvor seine eigne Person: und dieser Beschluß muß mit demJnnhalt der Rede wohl zusammenhängen. Der Aufsatzunter Numer lkl kann hierinnen zum Muster dienen.

§. 8 »

Die Anreden, welche die Regenten durch einen abgeord-neten CommissariuS an die versammleten Stande eines Landes,oder in ihrer Gegenwart durch einen Minister, thun laßen,diesie letztern Falls selbst mit einer kurzenAnrede von ihrem Thronbegleiten, können in den meisten Fällen gleichfalls nicht alswirkliche Reden angesehen werden. Besonders ist die vondem Landmarschall oder einem andern der ansehnlichsten Land-stände abzulegende Antwort niemals etwas anders, als einbloßes Compliment. Jedoch giebt es auch Fälle, wo ein ab-geordneter Commissarius allerdings nöthig hat, die Nützlich,keit und Nothwendigkeit der landesherrlichen Anforderungenden Landständen überzeugend vorzustellen, und dannenhero sichin Erläuterungen und Bewegungsgründe, sowohl als in an-dre Theile einer ordentlichen Rede einlassen muß; wie dasunter Numer VIl ausgearbeitete Muster hierinnen zum Bey-spiel dienen kann. Die Ausdrücke in solchen Reden müssenallerdings edel und nachdrücklich stmi: und die erhabeneWürde und Gedenkungsart eines Regenten muß darinnenallenthalben hervorleuchten. Die Anreden des Königes vonGroßbritannien Majestät an sein Parlemenk sind allemal vor-trefflich ausgearbeitet; und ich würde einige der besten hier alsMuster aufgeführet haben, wenn ihr Jnnhalt sonst auf denZustand der deutschen Staaten angewendet werden könnte.Die Antwort der Stände auf diese Anreden muß zwar ehr-crbietig abgefaffet seyn; dennoch aber muß sie sich über diegemeine Denkensart erheben, und allenthalben einen schönenSchwung der Gedanken zeigen. Das Beyspiel unter derXten Numer ist sehr wohl gerathen. Der Jnnhalt der An-reden bestehet gemeiniglich in der Vorsorge, welche der Regent

vor