von den Hof - und Staats, Reden. 645
vor Ew Königl. Hoheit heget, auszudrücken, in tiefster De.wüth darzulegen. Es smd größten Theils gebohrne Unter,thaten des Königes, Dero Allcrdurchl. Herrn Vaters: undwir alle nehmen Theil an dem Glücke, welches Sachsen be.gegnct; bcdauren aber zugleich den Verlust, welchen wir aneiner so vollkommnen Prinzessinn leiden. Wir preisen da-bey das glückliche Schickial, welches Ew. Königl. Hoheitan den künftigen Erben eines großen Königreichs verbindet,und Selbige zugleich in gewisser Maaßen an den schönstenThron der Welt vereiniget. Dieser Stand, so erhaben erist; so ist er doch nicht über Ew. Königl. Hoheit Geburt,und reichet kaum an Dero Tugend. Ew. Königl. Hoheitgenießen so lange, als wir es wünschen können, der Ehre, soauf Selbige wartet. Sie erfüllen die Wünsche eines so zahl-reichen Volks, welches mit Ungeduld, Ew. Königl. Hoheitzu besitzen, verlangt, und bey welchem der Ruf von DeroTugenden Selbige bereits als das kostbarste Geschenk desHimmels angekündiget hat. Ew. Königl. Hoheit bleibendemnach auf ewig das Pfand der Glückseligkeit des Volks,zu welchem Sie gehen, und die Ehre desjenigen, welchesSie verlassen.
III.
Anrede eines Gesandten beyder ersten Audienz.
Nachdem Jhro Röm. Kaiserliche Majestäten, meineallergnädigsten Souveraine, mich mit dem Character Deroaußerordentlichen Abgesandten bey Ew. Königl. Majest. be.kleidet haben; so haben sie mir zugleich aufgetragen, Ew.Königl. Majest. in den stärksten Ausdrücken zu versichern,daß ihnen nichts so sehr an dem Herzen liege, als die aufrich.tige Freundschaft und das vollkommne Einverstandniß, wel-ches zwischen beyden Höfen so glücklich vorwaltet, zu unter,halten, und daß sie alle Gelegenheiten eifrist ergreifen wer.den, wodurch diese Vereinigung immer mehr befestiget, undauf das engste verknüpfet werden kann.
Ss 5
Wenn