660 Zweyter Theil, vn Hauptstück,
tene nicht wieder verlohren, oder der Gefahr ausgesetzet, nochdaß in demjenigen nachzulassen sey. wodurch ein dauerhafterRuhestand erhalten werden kann; als werden sie nicht er-mangeln, die eingehändigten Postulata in reifeBerathschla-gung zu ziehen, und nach ihrer unveränderlichen Treue eineschleunige Erklärung zu erstatten.
Diese wird, so viel es die so sehr geschwächten Kräfte zu.lassen, ohnfehlbar gewübrig ausfallen, zumal ihnen bekanntist, daß alles, was sie Ew. Majestät darreichen, zu nichtsanders, a.r zu ihrer eignen Beschi'itzung und Erhaltung, an-gewendet wird. Sie wissen, daß der bisher erlittene großeVerlust, und die davon zurück gebliebenen Drangsale, Ew.Majestät nicht verborgen sind, und daß es Höchstdenenselbenhart ankomme, Dero Landen itzo nicht wohl eine Erleichterung««gedeihen lassen zu können. Ja, sie sind versichert, daß ih-nen eine solche Erleichterung, so bald es nur die Umstünde zu-lassen, nicht außen bleiben werde.
Allergnadigste Königinn! Diese Bewegungs-und An-frischungsgründe sind allein groß und mächtig, Ew. Majestätin Dero gerechtesten Anj orderungen nicht zu entstehen. Jedoch«s ist noch ein weit stärkeres und wichtigeres Band, welchesEw. Majestät Unterthanen und Vasallen mit Allerhöchst-denenselben verbindet. Ew. Majestät sind uns als Frauund Landesfürstinn von Gott eingesitzt. Durch Dero hoheGeburt, und von Dero Allerdurchlaucktigften Vorfahren,haben Ew. Majestät das unrvidersprechlichste Recht erhal-ten, unö zu regieren. Durch sich selbst, das ist, durch Deroso große und bewundernswürdige Eigenschaften, durch Derolandesmütterliche Milde, die sich von Tage zu Tage zeiget,und durch Dero ungemeine Holdseligkeit, die alles an sichziehet, habe» sich Ew. Majestät aller Herzen und Gemütherdergestalt unterwürfig gemacht, daß Höchstdieselbigen nochweit mehr über diese als über unsre Personen herrschen.Einer solchen allergnädigsten Königinn und Landesfürstiun,die uns alle so glücklich macht, und die Fremden so benei-dungswürdig scheinet, stehet nicht yur Haab und Buch, son-dern