Buch 
Französische Staats-Regirung : welcher Gestalt selbige ehedessen von der herrsch-süchtigen Königin Catharina von Medices auf türckische Manier gegründet, hernach von den nachfolgenden Königen und deren Haubt-Ministern Richelieu, Mazarini und andern verbindlichst fortgesetzet : und bisshero von König Ludwigen dem Vierzehenden mit gantz unchristlichen, aus der ottomannischen Academie, denen alcoranischen Lehrsätzen gemäss, hervor gekommenen Maximen ausgerüstet, auch auf geschworne und verbindlichste Brüderschafft, den frantzösischen Unterthanen zum äussersten Ruin, in Ubung gebracht worden / auf das Kürtzeste von keinem Passionirten, jedoch aber der türckisch-frantzösischen Regierung wolerfahrnem Ehren-Gemüht beschrieben und mitgetheilet
JPEG-Download
 

vernichtet werdest; AufdenGrentzen nimmst man sie weg/ und entfer-net sie in das Land / um ihnen die Handreichung und Correspostdenrender Nachbarn zu entziehen/ und werden sie möglich von allen Mitteln der-maßen ausgesogen/ daß sie endlich muffen vergehen/ und nicht bestehenkönnen.Durch diese Abmattung und Ausmerglung gewinnet die Ottoman-nischePförte erstlich alleMittel solcheMnterthanen/und über das dieSicher-heit/daß sie von allenMitteln entblöst/dieGedancken nicht werden schöpffen/dasfrembdeJoch abzuwerffen/sondern gedultig sich muffen darunt ergeben/weil keine Hoffnung ist/ den Unglücks. Stand zu verändern/endlich sterbensie aus/ und kommet/ durch den Ab- und Ausgang/ die Mahometische Be-kantnis in eine vollkommene Erhöhung.

Die dritte Haubt-LUaxim ist wider den Adel/ nemlichen keine Edel-leute im gantzen Reich zu dulten/ als die würcklich den Säbel tragen zuDiensten des Sultans / alle andere Vasallen und Unterthanen/ welcheunter der Ottomannischen Pforten Bottmassigkeit Schatten finden undwohnen/ die müssen entweders/ ausgenommen diejenigen/ welche im Mi-m'sterto und sonsten in Sultanischen Diensten sind/ durch denGewerbderKauffmamffchafft oder der Hand-Arbeit Mechanischer Künsten/ oder abeeden Land- und Acker-Bau sich nehren. Dahero entspringt die Verach-tung der Künsten/ und zu dem Ende sind die Druckereyen verboten/ damitdas Schwerdt allezeit den Vorzug behalte/ und der Adel bey demKriegs-Volck allein verbleibe / in einer Monarchie / deren Haubt-Zweck ist dieunaufhörliche Usurpation ftembder Ländern/ durch diese Maxime gewin-net die Ottomannische Regierung die Sicherheit/ alle dapfferste Gemütherdurch Kriegs-Dienste dem Sultan zu verbinden/ und die unruhige Köpffe/so in dem Reich Widerwärtigkeiten und Empörungen anspinnen und süß-ten könten/aus dem Cament solcher gefährlichenVornehmungen undVer-dindnissenzulmrigL/und inKriegs-WürckungengegenausländischeMach-ten zu brechen; Ja durch diese Regierungs-Regel bleibt die Oberherr-schung bey der Militz / und das gantze Volck im Zwang.

Nunmehro gelange ich zu der vierdtsnHaubr-Maxim/ diese Mo-narchie/ welche bestehet in dem Besitz aller liegenden Güter der Untertha-nen/ Anerwogen keiner sich rühmen mag/ eigenthümlicher Herr zu/eynüber Haus und Hof/ Land und Bau/ sondern alle Provintzen und Lände-reyen werden von fünff zu fünff Jahren dem Meistbietenden vermuthet.Also/daß die Mieth-Vogte allein die Früchte der Erden und aller Gewach-sen heben/ und diejenige / weiche arbeiten/ das blosse Brod von ihrem er-worbenen Schweiß und Blut genieffem Durch diese Maxime LiessenSie Emkünffte der gantzen Monarchie'durch starcke Quellen und Flusse imöle Schatz-Kammer/ und wann der Sultan wilj/ k-an tk noch darzu au-