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Französische Staats-Regirung : welcher Gestalt selbige ehedessen von der herrsch-süchtigen Königin Catharina von Medices auf türckische Manier gegründet, hernach von den nachfolgenden Königen und deren Haubt-Ministern Richelieu, Mazarini und andern verbindlichst fortgesetzet : und bisshero von König Ludwigen dem Vierzehenden mit gantz unchristlichen, aus der ottomannischen Academie, denen alcoranischen Lehrsätzen gemäss, hervor gekommenen Maximen ausgerüstet, auch auf geschworne und verbindlichste Brüderschafft, den frantzösischen Unterthanen zum äussersten Ruin, in Ubung gebracht worden / auf das Kürtzeste von keinem Passionirten, jedoch aber der türckisch-frantzösischen Regierung wolerfahrnem Ehren-Gemüht beschrieben und mitgetheilet
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Hie Unterthanen sich nicht verdrießen lassen/ in solcher Angelegenheit ih-rem König mehr als gewöhnlich z>, contribuiren / weit er ihnen solches m§künffsige gar reichlich wolle gemessen lassen.

Zwar/ so lang der Cardinal gelebt hat/ sind dieGeld-PressmM ssgroß nicht/sondern leidlich gewesen; anerwogen zuvor das Volck in stax-rkem Zwang müsse gesetzet werden / wie dann geschehen durch Hmneh-mung aller noch übrigen Obstaculen/ deren sich di.s Regierung oder derHof möchte zu befürchten haben. Demnach durch Befestigung derGren-tzen und Bezwingung der grossen verdächtlichen Staaten/ und danndurchssiestätige Haltung ernes mächtigen Kriegs-Heers auf den Deinen / wel-ches das Volck dermassen in Furcht und Zwang halten möchte/ daß / sobald in einer Propmtz das meiste Getümmel gehöret/ oder die geringsteslnvergnüglichkeit verspühret wurde/ man dahin unverzüglich ravoo.Mann von der Militz schicken und verlegen tönte / um den Unschuldigenmit den Schuldigen zu straffen/ und durch die schwere Einquartierungenven Schrecken dermassen zu pflantzen/ damit hinfuhr» ihnen keine andereHoffnung bleiben möchte/ als gehultig alle Belästigungen undPressurenzu leiden/ die druckende Hände zu küssen'/ und den Hals gutwillig demJoch zu untergeben/ wie solches die Erfahrung bewiesen/ und durch diehöchste Unterdrückung/ ja Armuth des Volcks gefolglich/ und von ZeitZeit biß dato bezeuget hat.

Auf lolche Weise vollbrachte der Cardinal Mazarini im Königreichdie durch seinen Vorfahren angefangene Stifftung und Einsetzung dervier Haubt-Maximen/ in welchen/ Laut des du Aoncet Relation/ diegantze Regierung bestehet/ insoweit / daß alle Fürsten entweders durchöffentliche Hinrichtung / oder durch ein Staats-Fieber/ (wie dieFrantzo-sen ein im Gefängnis empfangenesGifft nennen) aus dem Weeg gerau-jnet/ oder dermaffen gedemüthiget und unterdrückt worden / daß sie ohneMachf/ ohne Anhang/ohne Vestung/Uetirada oder Aufenthalt/ ohneArtillerie und Geld-Mittel sich sehen; ja gleichsam als Leibeigne dem Hoffolgen / und des Königs Gnade erwarten/ oder aber sich äufihrs Güterreteriren/ und Kohl oder Kraut pflantzen müssen./ welches letztere ihneNauch übel ausgedeutet/ und für eine Eigensinnigkeit oder Widerspenstig-keit zugerechnet wird. Also daß / wer chey dem König angenehm undwol angesehen seyn will/ er sey ein Printz/ Graf/ Marchese/ oder anderCavallier / sich mit steissrgex Aufwartung an dem Hof binden / grossenStaat fuhren/ und sich prächtig erzeigen/ia durch unerschwingliche Un»kosten ruigiren muß/ welches Mittel der Hofaxplicim/ um den hohenMel in der Unvermögenheit und Demuth zu hallen. - -

Und scheinet es/ wofern man diese Frantzösische Staats-Einrich-

tung