Buch 
Französische Staats-Regirung : welcher Gestalt selbige ehedessen von der herrsch-süchtigen Königin Catharina von Medices auf türckische Manier gegründet, hernach von den nachfolgenden Königen und deren Haubt-Ministern Richelieu, Mazarini und andern verbindlichst fortgesetzet : und bisshero von König Ludwigen dem Vierzehenden mit gantz unchristlichen, aus der ottomannischen Academie, denen alcoranischen Lehrsätzen gemäss, hervor gekommenen Maximen ausgerüstet, auch auf geschworne und verbindlichste Brüderschafft, den frantzösischen Unterthanen zum äussersten Ruin, in Ubung gebracht worden / auf das Kürtzeste von keinem Passionirten, jedoch aber der türckisch-frantzösischen Regierung wolerfahrnem Ehren-Gemüht beschrieben und mitgetheilet
JPEG-Download
 

wohlnm der That / das Recht der Wolanstandigkeit sein vor.ÄK R-«^ / wl« au» daff-lbig- rum W-m d°« «chlmSs.

E Diul der Fürsten ist / so bleibt es dann dabey / daß wahrendendiesen Stands die Cron Franckreich unmöglich kan ruhen / sondern noth.wendigKrieg führen muß/wann es dem in derMenge wemmelendenAdelzuthun geben/ünddas von solanger Hand verfassteProject zu der Monarchieoder allgemeinen Ober-Herrschung zu vollführen meinet / derowegen demRuch gar nöthig ist/die Lehre des Nani inr 7. Buch zu beobachten. Sevo-lems corckeruari stritt! stell' Imxerio, lunFl ei fa sti mettiero tenere le3 rniine micke. e nelle parti remote stelenoere le xiu nobili e le vikali.Wann wir dieRechtendesReichs wollen behalten so müssen wir die feindli«cheWassen weit von uns ha'ren/und von den abgelegmenTheilen LssEdelsteund Lebens-Pattheyen beschütz ?». Jndeme wir bereits an denFrantzos-n/so wol als an den Türcken crfahren/deffen er die Durchleucktigste Republikwegen der Letzten im r. Theil und 4. B ach warnet : 8e non volemo trar-teneri I'urcsii lontani , bisoZner ä liauer li Vicini. Halten wir sie Nichtweit von uns ab sp müssenwir siezugefährlich n Nachkahrn habewum d>.ßmehr/weik sich aufkeine Traktaten oder Verbündnüssen/mit diesem beydenNationen zu verlassen/derowegen sagt Nani mr 4.B. gar wol: psce

xorremo lisvere conluroluFe non hgnno log^etto.clie I' opporrunltäLlbprotikro welchen Frieden könnmwir mit den Türcken halten / wann sie' keineandereUrsachhaben zubrechenundKrieg zu führen/ alsdie Gelegen«

: heitund den eigen Nutzen und ferners ilnomesti pacepor^erli.comeonvxlenoiecon irratti reilerli lnüstie, ä trä le lusin^be maclnnurst froste.

' Der Name des Friedens schlMtdahex/undzeigk sich wieeinGsst/rmddurch die Traktaten werden Nachstellungen gemacht / ja unter der Schmei-chele» verbergen sie denBetrug.,

Wer von dreyss-g oder vierzig Jahren her lebet/der bemühe sich alle diernit Franckreich geschlossene Traktaten zu beobachten / und haben das Hertzzusagen / ob auch ein emtzigcr von Seiten dieser Cron sey gehalten worden.Jurjuranstumott sKrinstiozVeum tettemconüituens ,Lr L5cien5 tal-^.vinsticem. Sagtlmc. Opel. sto oKciis, der Eydschwur ist eins Be-, slartigung oder BekrMigung welch? GOttzum Zeugen eiwehltt/und zumRacher/woftrn er wissentlich falich geschworen wirö/nua erwege man / mit. welchsnEvdschwuren einigeFriedens-Tracraten sein geschlossen und bestätti-Stt worden/und wie lang Franckreich die hat gekalten/kaum hak diese unru-hige Cron sich so lange können gedulten/biß die Accord-Puncten unterzeich«M waren; Dann Franckreich kan nicht ruhen/sondern hat ihms das Der«.hängnuß lelbsten geschmiedet/ Krieg zu führen und Unruhen zu stifften.Aus diesem nimmr. ich die Lehre ^syrAi c«ri iy virs kkülixpi n.

k.eLl§