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Französische Staats-Regirung : welcher Gestalt selbige ehedessen von der herrsch-süchtigen Königin Catharina von Medices auf türckische Manier gegründet, hernach von den nachfolgenden Königen und deren Haubt-Ministern Richelieu, Mazarini und andern verbindlichst fortgesetzet : und bisshero von König Ludwigen dem Vierzehenden mit gantz unchristlichen, aus der ottomannischen Academie, denen alcoranischen Lehrsätzen gemäss, hervor gekommenen Maximen ausgerüstet, auch auf geschworne und verbindlichste Brüderschafft, den frantzösischen Unterthanen zum äussersten Ruin, in Ubung gebracht worden / auf das Kürtzeste von keinem Passionirten, jedoch aber der türckisch-frantzösischen Regierung wolerfahrnem Ehren-Gemüht beschrieben und mitgetheilet
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ÄVN denRömern sagt: populum Komanum 8ocüs cleksnöenäisrum omrumn Impsrio xoritum esss. Gleicher Weise hat sich Frank-reich niemals unterfangen/allein den Krieg anzuheben / sondern sich allezeitdurch die Alliirten gestärcket und versichert/ auch zu allen dessen Rupturensich des Prättxtsgebraucht/ob geschehen solche/ um derCron Alliirten undFreunde in dero Prätensionen zu manutenirm / und dero Freyheit zu fchü-tzen/Sicherheit zuversorgen/Utid Recht zuvrrtheidigen. Auf solche Weisebekommet die Frantzösische Ehrsucht einen Deckmantel / eine und anderePartheyen anzufalien/allezeitmit sonderlichen Verwendungen / wie dannbereits TacitusdkesiPolitic zu ferner Zeit gemerckt im sechsten BuchseinerAnnalen. UrimpermmsvertAnc, übenarem pr^ferrmc, üimpecrrve-rinrgplam ÄA§re6ienrur.

Was die Prätension aufdie SpannischeNiederlander betreffen thut/deren durch die Iufantin geschehene Renuntiation der Frantzösische Hoffür ungültig erklären und unkrafftig machen wollen/ davon seyn so viel Bü-cher pro Sc contra geschrieben / daß esallhie ein walzender Überfluß wäredas minsie davon zu melden. Es erhellet aber die Gerechtigkeit von Svan-Nischer Seiten so Sonnen-klar/daßdes Varon cl' ffolaLouclier, 6' LüatLc cle futtice unwidersprechlich geblichen / und keiner sich in Frankreich fin-den lassen / welche wider diesen Schild der Gerechtigkeit seine VerstandsLancie zu brechen oder zu wigen sicherkühncn dörffen/ zwar haben Ihre Al-lerchristlichste Majestät / durch die dritte Hand einen particulara Casumdurchdie hochberühmteUniversitat vonLouvailassendecidiren; In Mei-nung dadurch den Spannischen Hofzu probiren / daß dieInfantm/alSBraut/nicht mehr seye in Sachen von Renunciationen ihres Willen mäch-tig geweftnmnd also ihren Bräutigam so wol/als künffrigen Erben / nichtshabe vergeben können / welche Satzung wohl gültig ist bey partikularenHeyrathenundErbschafften / aber keineswegs in Staats - Vermahlun-gen/wo der Königreichen und Völckern Wolfarth muß betrachtet und inacht genommen werden/und bey welchen absonderliche Constitu tiones reftr-viret bleiben ist diese Renunciation derblutige Verwand gewesen/ des dar-auf erfolgten Krieges / und hat die Maxime der Vorwendungn nicht vonheut oder gestern in Frankreich den Nahmen und den Gang gehabt/son-dern bereits lange Zeit den Hofgregieret/ maffenfean 6e la 8erre in demJnvenkario der Frantzösiscben Geschichten aus folgende Weift schreibet.ll.oM8 äeüroir etablir la d/lonsrckieöekrance: mairil falloic avoirunlkonnete prserexre äs faire la ^uerre, dien gue par eKet le clroit äsbienfeance lur ton Principal ärc>ir,cc>mine c'ettle plo; fouuent le plurleZirime citre tittprincer. Ludwig war begierig die Frantzösische Monar«chie zu ssifften/aber dazu müsse er einen ehrlichen Vorwandt haben / Krieg

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