Vierter Brief. Holverness. 129
d-mRübenbaue, folglich ist ihnen ein eingeschlosse-nes Feld auch nicht viel werth.
Man sollte folgendeBedingungen bey allen Ein-zäunungen machen: Erstlich müßten die Besitzerkleiner Stücke einer Flur, entweder vermittelst ei-ner Vereinigung ihrer Stimmen, oder auf eine an-dere zu bestimmende Art, Antheil an der Wahl derKommissarien haben. Zweytcns,denGcvollmächtig-tcn und den Kommissarien müßte, noch ehe der Ver-gleich aufgesetzt wird, ihr Gehalt ausgemacht wer-den, und ihnen unter kcincrley Vorwande erlaubtseyn, sich einen Schilling selbst zu bezahlen. Drit-tens, die Kommissarien müßten unverzüglich zurEin-theilung der Felder und der auf gemeinschaftlicheKosten anzulegenden Werke schreiten. Viertens,im Falle jemand sich beleidiget hält, muß er berech-tigt seyn zu klagen, jedoch die Unkosten allein tragen,im Falle er Unrecht behält. Fünftens, so bald dieEinzäunung zu Stande ist, müssen die Kommissa-rien Einnahme und Ausgabe richtig berechnen, Quit-tungen darüber beybringen, und zugleich die ge-machte Eintheilung und alles übrige öffentlich be-kannt machen. Sechstens, müßten die Kommissa-rien, der Brtrügerey halben, verklagt werden können,im Falle ihr Verfahren nicht richtig befunden, unddie Anwendung des Geldes nicht hinlänglich bewie-sen würde u. s. w.
Durch dergleichen oder ähnliche Einschränkun-gen könnte man den großen Nutzen der Einzäunun-gen sehr erweitern, und so wohl das Beste des Gan-zen, als der einzelnen Eigenthümer befördern. Ichwill hier den Nutzen der Einschließungen nicht läug-ncn, der gewiß unläugbar ist; ich behaupte nur,daß er nicht so groß ist, als man sich insgemein
I einbildet,