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6z6 i. Betrachtung über die Accise

Wir wenden uns nunmehr zu der dritten Grund-regel ; diese besteht darinnen, daß die Contributio-»en und Abgaben einen sichern, sielen und unbetrüg-lichen Grund haben und folglich auf solche Gegen-stände geleget werben müssen, woraus sie nicht alleinfertig und gewiß erhoben werden können, sondernwobey auch der Betrug und die Verschwcigung derUnterthanen und der Unterschleif der Einnahme-Be-dienten so leicht nicht stattfindet. Daß diese Grund-regel ihre ungezweifelte Richtigkeit habe, ist garleicht einzusehen. Das bereiteste Vermögen desStaats wird von der Regierung zu dem Ende auf-gebracht , damit der große Aufwand des Staats be-stritten werden kann. Dieser Aufwand muß zu ge-hörigen Stunden und Zeiten geleistet werden: undalle Ausgaben haben in der Einrichtung der Regie-rung und dem Wirthschastsetat ihre festgesetzten Be-stimmungen. Folglich kann ohne Nachtheil desStaacs keine Art der Ausgaben unterbleiben, oderaufgeschoben werden, und das bereiteste Vermö-gen kann mithin auf keinem ungewissen und leicht-fehlenden Grunde beruhen. Diejenigen Gegenstän-de der Steuern und Abgaben sind also schwerlich an-zurathen, wo es entweder auf das eigene Gewissender Unterthanen ankömmt, oder wo der Betrug unddie Verschweigung ohne große und strenge Aussichtnicht verhindert werden kann. Wenn auch der Un-terschleif der Einnahmebedienten bey den Gegenstän-den der Abgaben leicht stakt findet, so wird das Landmit Abgaben beschweret, davon doch ein guterTheil dem Aufwande und dem gemeinschaftlichenBesten des Staats nicht zu statten kömmt, weil

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