u einzuführelldeGewerbesteuern. 64z
höchstens zwey tausend Thaler Acciseinkünfte ge-nießt; denn in vielen dergleichen Städten, die keinesonderlichen Manufakturen und Gewerbe haben,wird sich die Hauptacctzcaffe schwerlich mehr alstau-! stnd Thaler jährlich zu versprechen haben. Man* rechne aber einmal die Besoldungen der erwähnteni Bedienten auf das allcrgenauste, und man nehmedie Nebenunkostcn an Holz, Licht, Papier undandern Dingen darzu, so wird darzu wenigstens' ein 12 bis izoo rthl. an Unkosten die Accise zu er-! heben erfordert. Man kann ohne Bedenken voraus! setzen, daß die Thorschreiber, Gücerbeschauer unddergleichen Accisbedienten von Fresnden und Ein-! heimischen jährlich einige hundert Thl. Geschenke em-! pfangen. Wenn man nun vollends erwäget, was! zu den Accisanstalten vor obere Bedienten in denKammer und eigenen Acciscollegiis erfordert werden;s) ist es offenbar, daß die Unkosten der Accise sicheben so hoch belaufen,, als der Landesherr Einkünfte^ davon genießt. Wenn also der Landesherr eineMillion Acciseinkünfte hat, so müssen die Unter-thanen zwey Millionen Lasten trggen, und eineMillion kömmt mithin dem Aufwands' kles StaatHzum Besten desselben gar nicht zu statten. Sollte! wohl dieses als ein der Wohlfahrt des Staats ge-mäßer ContributionSweg angesehen werden kön-! um? Ich wenigstens kann mich dessen nicht über-reden.
Wenn man nun alles dieses genau erwäget; soist es offenbar, daß die Accise mit allen oben festge-setzten Grundregeln keinesweges übereinstimmet; unk>Sö 3 da«