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6ZO I. Betrachtung über die Accise

Eben so falsch ist es, daß die Accise zu kleinenTheilen entrichtet wird? Wenn man bey dem Ge-treidemalen, bey Bier- und Branntwein-Braue-rey, bey Einkauf des Weines, den achten, sechsten,und öfters gar den fünften und vierten Theil desWerthes der Sache^ entrichten muß; wenn derKaufmann bey Empfang seiner Waaren zu Meß.zelten so ansehnliche Summen auf einmal auszahlenmuß; so kann man das wahrhaftig vor keinen klei-nen Theil ansehen. Man beurtheilet also hier aber-mals die Accise nach Kleinigkeiten, und nach demgeringsten Theile ihres Wesens und ihrer Einkünfte.

Es ist also an diesem ganzen Satze nichts wahr,als daß die Accise ohne Execution erhoben wird.Allein, was will man daraus der Accise vor Vor-züge beylegen? Ihre Natur und Einrichtung brin-get es so mit sich, weil der Gebrauch der Sachenicht eher verstattet wird, bis die Accise erleget ist.Man frage aber nur die Unterthanen, wie hart esden meisten fallt, ehe sie die Accise aufbringen, undob das nicht eben so hart sey, als die strengste Exe-kution, wenn der arme Mann, er mag Hungerleiden oder nickt, sein Getreide nicht eher malendarf, bis die Accise entrichtet ist. Durch Härtekann man alle Sachen erzwingen. Wenn manmonathliche Gewerbesteuern einführte, und dabeydas harte Gesetz machte, daß niemand eher seinenLaden eröffnen, oder eine Hand an seine Gewerbelegen sollte, bis er den ersten eines jeden Monakhsseine Gewerbesteuern entrichtet hätte; so würde mangleichfalls keiner Execution bedürfen. Diese Ei-

gen-