u. einzuführende Gewerbesteuern. 657
alten erhöhet werden dürfen. Allein eö sind erst-lich einige Reichsstände, z. E. Oesterreich undBrandenburg durch Privilegien davon ausgenom-men; sodann geben die meisten Publicisten diesenReichögesetzen eine solche Erklärung, daß die Di-rection der Commercicn gar wohl dabey bestehenkann; wie denn auch diese Reichsgesiße, zumalnach völlig versicherter Landeshoheit der Stände inder That eine solche Erklärung haben müssen. DieReichsgesetze haben zwar Ursache zu sorgen, daß derDurchgang der Waaren durch eines andern Reichs-siandes Land nicht schwer gemacht werde. Sie ha-ben aber keine Ursache, warum sie bey den ein-undausgehenden Waaren den Reichsständen in ihrenLanden Ziel und Maaß setzen sollten. Dieser Um-stand würde auch die wenigste Hinderniß in Ab-schaffung der Accise geben. Itzo sind die Zeitenund der Zustand Deutschlandes ganz anders be-schaffen , als da man diese Reichögesctze gab, oderals man die Accise einführete, und es werden wohlandere Reichsgeseße nicht beobachtet, die zu derwesentlichen Verfassung unsers Staatskörpers ge-hören.
Was endlich den fünften Grund anbetrifft, soist «6 ganz falsch, daß die Reisenden den Untertha-nen die Lasten tragen helfen. Die Reisenden helfenzwar die Einkünfte des Staats vermehren, wennsie viel im Lande verzehren, allein dadurch wird denUnterthanen nicht die geringste Erleichterung ver-schaffet. Denn es kömmt hier bloß darauf an; wasdie Unterthanen selbst, verzehren; und sie werben
da-