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u. einzuführende Gewerbesteuern. 659
dritte Hauptaugenmerk unserer Schrift, nämlichob nicht statt der Accise eine andere Art von Abga-ben, besonders eine Gewerbesteuer, eingeführet wer-den kann, bey welcher nicht nur die Accise entbehr-lich ist, sondern die auch mit obigen Grundregelnvollkommen übereinstimmet, und sowohl den Re-genten, als den Unterthanen, wie überhaupt derWohlfahrt des Staats zu ungleich größerm Vor-theile gereichet.
. Hier muß ich nun zuförderst erinnern, daß er-j gentlich dreyerley Arten der Abgaben in einer Re-! publik statt finden können, nämlich die Contribu-tionen auf die unbeweglichen Güter, die persönlichenAbgaben und die Steuer auf die Gewerbe. Man^ könnte zwar noch die vierte Art hinzusetzen, nämlich' solcher Abgaben, die gebraucht werden um ein mo-ralisches Uebel im Staate zu hemmen; allein da hierdie Abgaben nicht der Hauptzweck sind; so dürfenwir uns hier darum nicht bekümmern. Die erstenund hauptsächlichsten Abgaben sind die Steuern auf! die unbeweglichen Güter, die nicht allein zu dem all-gemeinen Eigenthum eines Volkes oder Staats ge-hören , und mithin zu dem Aufwande desselben ambilligsten mit Beytrag beleget werden, sondern dieauch am nächsten in die Sinne fallen, und daher»bey allen Völkern zuerst mit Abgaben beschweretworden sind. Weil aber in einer Republik eineMenge Personen leben, die gar keine unbeweglichen
> Güter besitzen, die aber dennoch den Schuß des
> Staats und alle Wohlthaten genießen, die aus
der Verfassung eines gemeinen Wesens entstehen;' v. Iusti ö. St. T t so