^einzuführende Gewerbesteuern. 667
den verfertigten Producten und an seiner Arbeit hat:so muß ausgerechnet werden, wieviel daraus Ge-winnst monathlich oder jährlich auf eine einzelnePerson entsteht. Bey den Gewerben der zweytenund dritten Hauptart findet diese Berechnung gar^ keine Schwierigkeit; denn man kann durch behörigej Erkundigung zuverläßig erfahren, was ein Ar-: beiter in diesen Gewerben täglich oder wö-chentlich zu Stande bringen kann. Mein bey derersten Hauptart derjenigen Gewerbe, die bloß han-deln, wird cö freylich etwas mehr Schwierigkeit ma-chen. Jedoch weiß man ohngefähr, was vorz einem Umfange ein handelndes Gewerbe seyn kann,
, dem eine einzige Person vorsteht; und in denjenigen^ Ländern, wo die Accisc eingeführet gewesen ist, kann! man sich ohne Mühe aus dieser Schwierigkeit hel-fen , wenn man die Accisregister, oder die Acciö-bücher der Unterthanen nachsieht; da man leicht! finden kann, wie viel Waaren ein Gewerbe dieserArt monathlich oder jährlich im Verkehr gehabt hat.Wenn man nun solches auszugsweise von verschie-denen handelnden Gewerben auf einer Tabelle vor-stellet: so wird sich eine mittlere Summe und derdaher auf eine einzelne Person entstehende Gewinnstleicht festsetzen lassen.
Nachdem nun also der jährliche Gewinnst einereinzeln Person in allen Arten der Gewerbe bestim-met ist; so muß man zwey Drittel der ganzen Sum-me zum Unterhalt, oder zu den Kosten der Haushal-tung abziehen. Dieses ist allerdings der Billigkeit- gemäß. Wer aber auch mehr als zwey Drittheile
Tt 5 sei.