Band 
[Erster Band]
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u. einzuführende Gewerbesteuern. 671

tionsfuß auf die unbeweglichen Güter; sowohl inAnsehung der nöthigen Ausmessung der Grundstücke,der darüber zu verfertigenden Charten, Risse- undSteuer - Latgürorum, als der Stellung der Grund-stücke in ihre Classen, und der von jeder Classe znbestimmenden Nutzungen. Wenn man dieses alleserwäget; so kann man in der That behaupten, baßein Steueranschlag auf die Gewerbe nicht einmalso viel Mühe machen wird. Demnach verschaffetman dadurch einen Contributionsweg, der nicht al-lein von allen denjenigen Mängeln befreyet ist, dieman der Accise mit gutem Grunde bcymißt, sondernder auch mit allen denjenigen Grundregeln, die wiroben zu Einrichtung der Steuern und Abgaben fest-gesetzet haben, und mithin mit der Wohlfahrt desStaatS auf das genaueste übereinstimmet. Damitman aber hiervon um so eher überzeuget werde : sowill ich diese Uebereinstimmung sowohl, als dievvrden Regenten und die Unterthanen daraus entstehen-den Vortheile etwas ausführlicher zeigen. ,

Es fällt schon von selbst» in die Augen, daß dieseGewerbesteuern der vernünftigen Freyheit dermenschlichen Handlungen, und dem Aufnehmen derGewerbe und des Nahrungsstandeö im geringstennicht nachtheilig sind. Jedermann behält auf dieseArt alle Freyheit in seinen Handlungen, ohne daßer sich strengen Visitationen, der Versiegelung sei-ner Sachen und der Tadelsucht der Accisbedientenausgesetzet sieht. Gleichergestalt fallen dabey alleHindernisse weg, welche die Accise oöen gezeigterMaaßen den Gewerben verursachet. Niemand

wird