672 i. Betrachtung über die Accise
wird in seinen Gewerben und den dazu nöthigenReisen aufgehalten. Jedermann kann innerhalbden Gränzen des Landes Waaren versenden undkommen lassen, wie er es seinem Nutzen gemäß er-achtet, ohne daß ihm solches durch einige Abgabeschwer gemacht, und der verhoffte Gewinnst zumTheil entzogen wird. Da es offenbar ist, daß dieAccise die Lebenömittel in einen hohen Preiß setzet,indem das Getreide und andere Landwirthschafts-producte, die schon als Nutzungen der unbewegli-chen Güter versteuert sind, durch die ConsumtionS-accise noch einmal mit sehr starken Abgaben belegetwerden; so müssen bey den Gewerbesteuern die Le-bensmittel in ungleich wohlfeilerm Preiste stehen;und die Landesproducte können folglich guten Preis-ses gegeben werden, wodurch sie in auswärtigenLanden starken Debit finden, und die Gewerbe im-mer mehr wachsen und blühen werden. Die Frem-den müssen auch natürlicher Weise um so eher ange-reizet werden, in einem Lande zu Händeln, wo sie,wenn sie einmal die Gränze passiret haben, nirgendseinigen Visitationen, Aufhaltungen und andernHindernissen ausgesetzet sind, die sie in einem Lande,wo die Accise eingeführet ist, in allen Städten aus-zustehen haben.
Eben so offenbar ist es, daß die Gewerbesteuerneine gerechte Gleichheit in den Abgaben vollkommenzuwege bringen. Die doppelten Lasten, welche dieunbewegliche^! Güter bey der Accise tragen müssen,fallen nicht nur bey diesem Contributionswege hin-weg ; sondern es werden auch alle und jede Gewer-be.