674 i- Betrachtung über die Accise
geben einen gewissen und unbetrüglichen Grund die-ser Steuern an die Hand. Diese Personen könnenweder verstecket noch verschwiegen werden, und folg-lich ist dabey weder ein Betrug und Hintergehungder Unterthanen, noch ein Unterschleif der Einnah-mebedienten möglich. Wenn eine gewisse Strafedarauf gesehet ist, wenn jemand einen Gesellen oderArbeiter verschweigt: so wird sich niemand einfal-len lassen, in einer Sache, die allen seinen Nach-barn bekannt ist, einen Betrug zu unternehmen.Wollte man auch sagen, daß viele ihre Arbeiterund Gehülfen außer Hauses halten würden, um sichder Gewerbesteuern zu entbrechen: so ist dieses amallerwenigsten thulich. Denn eine solche Person,die außer dem Hause wohnet, und einem andern zumGehülfen dienet, wenn sie dieses verschweigt, wirdsodenn als eine Person angesehen, die vor sich selbstGewerbe treibt, und muß mithin eine höhere Ge-werbesteuer entrichten, als wenn sie bey andern alsGeselle oder Gehülfe arbeitet. Zu dem Ende istes nöthig, daß jeder Eigenthümer eines Hauses alleVierteljahre nach Tabellenart ein Verzeichniß bey derSteuereinnahme einreichet, was vor Personen inseinem Hause befindlich sind, wovon sie sich nähren,ob sie vor sich selbst oder bey andern als Gehülfenarbeiten, oder in Diensten stehen. Diese Tabellen,woraus in jeder Stadt Generalregister und Tabel-len gemacht werden müssen, wird nicht nur bey derKopfsteuer gute Dienste leisten, sondern auch derRegierung in vielem andern Betracht nützlich seyn,davon ich bald etwas mehrere erwähnen werde.
End-