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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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bis zur Fränkischen Monarchie 486. 7

lien bis an den Rhein, so wie nachher Augustus vonPannonien aus V. L. 722. Noricum, und 7Z9-Rhätien und Vindelicien, unter Römische Botmäs-sigkeit brachte.

Augustus erlebte so gar, daß Drusus in den Iah-ren 741-744. in wiederholten Feldzügen über den 74 kRhein selbst bis an die Elbe kam, und bis au die We-ser festen Fuß faßte. Er erlebte aber auch noch, daßdiese ganze Eroberung zwischen dem Rheine und derWeser mit der Niederlage, die Arminiuö ^.V. 0.76z. 76 z^(nach der gemeinen Rechnung 9 Jahre nach Christi ^Gebührt,) dem Römischen BefehlshaberVarusbey-brachte, auf einmal rückgängig wurde. Doch blie-ben die Lander am linken Ufer des Rheines und ander Donau, wo die Römer schon zahlreiche Städteangelegt, und alles auf Römischen Fuß gesetzt hatten,noch desto länger unter ihrer Botmassigkeit, ungeach-tet seit dem Jahre 162. mehrere in grössere Verbin-dungen getretene Teutsche Völker, an der Donau erstMarcomannier, hernach Gothen, am Rheine Alle-162mannier und Franken, und an der Gallischen KüsteSachsen, den Römischen Gränzen aufs neue gefähr-lich wurden.

Constantin der Grosse focht noch glücklich gegen 326die Franken, Allemannier und Gothen, und machteüberhaupt seine Regierung auch für unsere Geschichtemerkwürdig, indem er das Römische Reich, dessenSitz er von Rom nach Constantinopel verlegte, vonneuem in Provinzen, Diäresen und Präfecturen ein-theilte, wovon noch jetzt in dcr Eintheilung des Teut-schen Kirchenstaats in Dioecesen und Provinzen sicht-bare Folgen übrig sind. Doch noch erheblicher wa-ren die Folgen seiner Religionsveränderung, da er

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