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Kurzer Begriff der Teutschen Reichsgeschichte / vom geheimen Justitzrath Pütter zu Göttingen zum Gebrauche in seinen Lehrstunden
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§- 58- Joseph der II. 1765-1780. 147

Kaiserinn nicht nur von wegen der Krone Böhmen 1779versprach, dem Pfälzischen Hause die Böhmischen Leh-ne von neuem zu verleihen, sondern auch der Reichs-lehne wegen in gleicher Absicht sich beym Kaiser zu ver-wenden. In so weit ward also die Convention vomz. Januar 1778. aufgehoben. Hingegen wurdenzwischen Churpfalz und Pfalzzweybrücken dieFamilien-vcrträge von 1766.1771.1774. von neuem bekräfti-get, und dem ganzen Hause Pfalz, auch namentlichder Birkenfeldischen Linie, von den Frieden schliessen-den und vermittelnden Mächten garantier, in so weitselbige dem Westfälischen Frieden nicht zuwider sind/und durch gegenwärtigen Frieden nicht abgeändertworden.

An Chursachsen versprach Churpfalz in 24. halb-jährigen Fristen'sechs Millionen Gulden im 24. Gul-denfuß zu Befriedigung der Allodialansprüche zu be-zahlen. Woneben die Rechte, welche die Krone Böh-men bisher an den gräflich Schönburgischen im Chur-sächsischen Gebiete gelegenen Herrschaften Glaucha,Waldenburg und Lichtenstein ausgeübt, von der Kro-ne Böhmen an Churpfalz und von diesem an Chur-sachsen abgetreten wurden.

Für das herzogliche Hans Mecklenburg versprachdie Kaiserinn gemeinschaftlich mit dem Könige inPreussen ihre gute Dienste anzuwenden, damit derKaiser demselben eine unbeschrankte Befreyung vonAppellationen ertheilen möchte.

Da auch über die künftige Wiedervereinigungder Fürstenthümer Bayreuth und Anspach mit derChurbrandenburgischen Primogenitur einige Zweifelaufgeworfen waren; verband sich die Kaiserinn für

K 2 sich