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xcix. Brief. Von Luneville,Nancy
Gesetze.
Ein jeder kann sich nach seinen Absichten wählen, worauf er sich vornehmlich legen will.In der Reitschule sind vierzig Schülpferde, es soll ihre Anzahl aber auf sechszig vermehretwerden.
Wer etliche Monate in Luneville zu bleiben gedenket, wenn er auch gleich nicht mehrvon jungen Jahren ist, thut am besten, wenn er sich znonatweise in die Akademie begiebt.Hält er keine Meister, so giebt er auch nichts dafür aus, und die übrigen Unkosten werdennach der sänge oder Kürze der Zeit, die er darinnen zubringt, angerechnet.
Ein Cavalier bezahlt für die Tafel jährlich 6oo lothringische Livres.
Für die Txercitir, jährlich ----- 620 Livres.
Für seinen Hofmeister - - - - - 620
Für einen Kammerdiener - - - - z;o
Für einen Lackey ----- 260
Für alle benöthigte Meublen - - , - igo
Für die Lmree einmal für allemal - - - ZOO
Steigbügelgeld für die Stallknechte einmal für allemal - - 12
Spießrukhengeld jährlich - - . - rg
Für die Messe, ein für allemal - - - - 4
Solchemnach da ein Cavalier für seine Tafel, Lxercitia, Untres, Meublen, Messe undTrankgelder der Reitschule (ohne was ihm einHofmeister und seine Bediente kosten) für daserste Jahr in allem tausend siebenhundert und vierzehn lothringische Livres, die anißt fünf-hundert acht und zwanzig rheinische Gulden ausmachen, zu bezahlen hat, so wird man ihm,wenn er nur einen Monat in der Akademie bleibt, nicht mehr als hundert zwey und vierzigLivreö, sechszehn Sols und acht Denicrö, oder vier und vierzig rheinische Gulden abfedern.In dem zweyten und folgenden Jahren belaufen sich die Unkosten für einen Monat nichthöher als auf hundert und ftebenzehn Livreö, sechszehn Sols und acht Deniers. In der Rech-nung für den Hofmeister und Diener wird eben solche Proportion der Zeit beobachtet.
Die Lxternen oder diejenigen, so nicht in der Akademie sind, geben für den ersten Mo-nat der Reitschule hundert Livres, für jeden der nachfolgenden vierzig Livres, und für dieSpießruthen monatlich dreyßig Sols. Die Unkosten der Lmree betragen etliche und zwan-zig Livreö. Die Exercitien - und Sprachmeister, wie auch diejenigen, so in der Fortificationund andern Theilen der Mathematik informiern, geben wöchentlich fünf Stunden, und dür-fen von Fremden nicht mehr als monatlich zwanzig Livres fodern.
Niemand von denen Akademisten, die keinen eigenen Hofmeister bey sich haben, darfnach dem Abendessen aus der Akademie ohne Erlaubniß des Gouverneur von der Ritkerschulegehen. Hat einer seinen eigenen Hofmeister, so ist dessen Einwilligung zu solchem Ausgehennöthig. Gleiche Erlaubniß wird erfodert, wenn ein Akademist die Nacht über aus der Aka-demie bleiben will. Nckch Mitternacht wird die Pforte der Akademie nicht mehr ohne son-derbare Erlaubniß geöffnet. Niemand darf einen Hund in der Akademie halten. Nie-mand darf des Abends nach zehn Uhr und des Tages in den Stunden, so in der Akademieden öffentlichen Lectionen über das Recht, die Historie und Mathematik, imgleichen zum Tan-zen und Fechten gewidmet sind, auf einem musikalischen Instrumente spielen. Niemanddarf ohne Erlaubniß des Gouverneur und außer dem Fall, daß er krank sey, in seinemZimmer speisen. Kein Miethlackey darf nach Mitternacht in der Akademie'bleiben. KeinCavalier darf mehr als ein Zimmer haben, wenn er gleich solche besonders bezahlen wollte..Jeder muß sein Zimmer wieder liefern in dem Stande, worinnen es ihm eingeräumet wor-den. Keinem Lackey, er mag in Librey gehen oder nicht, ist erlaubet einen Degen zu kragen,
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