Band 
[Zweyte Abtheilung.]
Seite
1485
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und dem lothringischen Hofe. 1485

und wird solches nur den Kammerdienern verstattet. Jeder Cavalier versieht sich mit seinemeigenen Messer, Gabel und Löffel bey der Tafel. Niemand darf neue Schlüssel ohne Vor-bcwußt des Controleur machen lasten. Kein Bedienter darf Asche sammlen, wo er nichtsolche alsbald aus dem Hause trägt; es soll sich auch kein Lackey in der Küche aufhalten, woer nicht für seinen Herrn etwas darinnen zu verrichten hat, welches zu keiner andern als Es-senszeit seyn kann. Jeder Cavalier, der krank wird, soll alsbald dem Gouverneur der Aka-demie davon Nachricht geben lasten, damit dieser einen Medicus schicke, und durch solchen ei-nen eigentlichen Bericht von der Krankheit erlange. Die Zwistigkeiten, so unter den Aka-demisten entstehen, werden durch den Gouverneur entschieden, welcher nach Beschaffenheitder Umstände desfallS Ordre von dem Herzoge einholet. Allen Kausteuten ist verbothen, denenin der Akademie sich aufhaltenden Cavalicren etwas zu leihen oder auf Credit zu geben, woder Hofmeister des Cavaliers, und in Ermangelung dessen der Gouverneur der Akademie,nicht dafür gutsaget. Uebertretm die Kaufleute diese Verordnung, so sind sie desjenigen, was sievorgestrecket haben, verlustig erkläret. An den Thüren werden keine Riegel oder Haken ge-duldet, welche verhindern möchten, daß der Gouverneur nicht jederzeit, wann er will, in dieZimmer der Akademisten kommen könnte. Alle Glücksspiele sind den Akademisten sowohl .unter sich selbst, als mit andern, verbothen.

Damit die Hofmeister desto bester auf die Lebensart ihrer untergebenen Cavaliere Ach- H.es entree»tung geben können, haben sie allenthalben freyen Zutritt, und ler emröe8 libres am Hofe, likresderwerden auch bey ihrer Ankunft mit denen Cavalicren denen herzoglichen Personen präsentiert. Hofmeister.Solche Freyheit, die jungen Cavaliere zu begleiten, kann nicht anders als nützlich seyn, daman im Gegentheile an andern Orten den vielen Schaden leichtlich abnimmt, der daraus ent-steht, daß wegen Ungleichheit des Standes die Hofmeister von solchen Gesellschaften ihrer Unter-gebenen ausgeschlossen worden, wo das wachsame Auge eines getreuen Hofmeisters am mei-sten vonnöthen wäke. Währenden letzten Carnavals zu Luneville wurde bey Hofe alle Abendeine besondere Tafel für die Hofmeister unterhalten. In der Komödie haben sie gleichfallsihren angewiesenen Platz hinter ihren Cavalieren.

Fremde und Akademisten können täglich bey Hofe erscheinen; und weil Luneville ein klei-ner Ort ist, so wird die geringste Thorheit, die ein junger Edelmann vornehmen mag, als-bald bey Hofe bekannt, und die Damen unterlassen nicht, diejenigen, so etwas versehen ha-ben, auf eine kluge und bescheidene Art zu railliren. Die Furcht einer Correction machet,daß viele sich vor Fehltritten hüten und eines vorsichtigern Wandels befleißen.

Bey allen diesen guten Anstalten habe ich noch auszusetzen gefunden, daß die Deutschen, Was bey die-wie an andern Orten, also auch hier allzusehr beysammen sind, und unter sich nichts als Deutsch sen Anstaltensprechen. Ferner incommodirt es manchen, daß man wegen der Festins und Galatäge dey auszusetzen.Hofe sich öfters, als an andern Orten nöthig seyn würde, mit kostbaren Kleidern versehen muß.

Endlich, obgleich die Glücksspiele untersaget sind, so gehen jedoch die jeux cle cominerce amHofe für Leute, die keine sonderliche Meister im Spiele sind, ziemlich weit; und wer sich ein-mal sonderlich mit den Damen einlaßt, kann ihnen hernach nicht leicht wieder entgehen.

Man verliehrt zwar in einem Abend nicht mehr, als einen oder zween Louis d'or, allein der-gleichen Ausgaben kommen öfters, und machen endlich ansehnliche Summen aus.

Es sind aber diese angeführte Umstände solchergestalt beschaffen, daß ihnen nicht mitbeson-dern Verordnungen kann abgeholfen werden. Nichts ist vollkommen in der Welt, und kömmtes in solchen Fallen hauptsächlich auf die Klugheit eines Reisenden an. Zu wünschen wäre es,daß man nur solche junge Leute auf Reisen sendete, die geschickt und tüchtig wären, sich die Be-setzung fremder Länder zu ihrem eigenen und des Vaterlandes Besten zu Nuß zu machen.

9 C z Bey