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Fünfter Band.
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64 Beschreibung -er Königreiche Loango, Kongo, Angola, Benguela,

Religion bringen, die er einem seiner Pagen zu halten gab, bis es verlesen war, und alsdann brachtein Rangs. man ibm das Meßbuch zu küssen. An Festtagen ward er zweymal mit dem Rauchfasse' ^ und gieng zu'Ende der Messe an den Altar, kniend den 'wegen vom Priester

zu empfangen, der ihm die Hand auflegte, und einige andächtige Seufzer wiederholte.Unterdessen da der Priester, der das Amt gehalten hatte, weggieng, seine Kleider abzulegen,begab sich der Graf in sein Bethstübchen, worauf er in die Sacristey gieng, dein Missio-uarius seine Ergebenheit zu bezeugen, der ihn höflich empfing, und bis an die Kirchrhürezurückbegleitete m). Sobald er herauskam, fiel er wieder auf seine Knie, und das Volk,das rund um ihn herumstund, schlug sich, nach Gewohnheit des Landes, zum Zeichen sei-ner Treue, verschiedenem«^ hinter die Ohren. Er gab ihnen darauf mit seinem Finger einZeichen, daß er zufrieden sey, und gieng wieder in seinen Pallast. Der Generalcapitänund die Statthalter oder Mains haben, Streit zu vermeiden, jeder seinen angewiesenenPlatz in der Kirche; den Adelichen werden Teppiche, darauf zu knien, verstattet, aber keineKüssen, und nur bloß die Gräfinn hat die Ehre, auf einem zu sitzen.

Art, den rö- Die Art, den Glauben auszubreiten ist folgende. So bald ein Missionär in einer StadtrnischenGlau-angekommen ist, läßt der Mani oder Statthalter, bey Abende, wenn alle Einwohner zuHause sind, solches ausrufen und melden, daß sie alle vor ihm, wegen ihrer geistlichen An-' gelegenheiten, erscheinen sollen. Führet sich der Mani selbst Hiebey nachläßig auf, oder

verursachet einige Stöhrung, so suchen die Missionarien, ihn noch das Jahr von seinemAmte zu bringen n).

Weil viele ihrer alten Gewohnheiten, vornehmlich welche die Heirathen und abergläu-bische Mittel betreffen, besonders von Weibern und dem Pöbel, auch unter den katholischenSchwarzen beybehalten werden: so haben die Missionarien, die, wie es scheint, in Ssgn-in großem Ansehen stehen, verschiedene Verordnungen deswegen ausgebracht. Die vor-nehmsten sind; erstlich alle Manis oder Statthalter in den Provinzen und Städten, dienicht rechtmäßig verheirathet sind, sollen alsofort ihrer Aemter entsetzt werden. Damit siedesto bessere Beobachtung dieses Befehls erhalten: so zogen sie die vornehmsten Hofleute aufihre weite, und beredeten solche, ihre Weiber zu heirathen, ohne solche zuvor geprüft zuhaben. Zweytens sollen alle schwangere Weiber statt der Zauberer Anhängsel, Reliquientragen, und alle Mütter sollen die Schnuren, mit denen sie ihre Kinder binden, aus Palm-blättern .machen, die am Palmsonntage geweiht sind, auch sie noch über dieß mit den Re-liquien verwahren, welche die Missionarien bey der Taufe gebraucht haben. Alle Elternsollen zu gewissen Zeiten ihre Kinder Gott in der Kirche vor einem Bilde des Heilandesdarstellen, und alle Mütter, die ihre Erstgebohrnen in die Kirche bringen, die Ceremonie,die das Eingehen in den heiligen (Ort heißt, verrichten, und wenn solche krank sind,ein Gelübde thun. Die Eltern sollen ihren Kindern die Beobachtung einer gewissen beson-dern Andacht auflegen, z. E. den Rosenkranz, oder die Krone, zu Ehren der heiligen Jung-frau , den Tag so und sovielmal zu bethen, Sonnabends zu fasten, Mittwochs kein Fleischzu essen, und solche christliche Gebräuche mehr o). Alle diejenigen, die stehlen, oder auf an-dere Art im Felde Schaden thun würden, sollten gegeißelt werden, und statt der zauberi-schen Beschützung ihres Korns, sollten sie solches zu beschirmen, und ihr Feld fruchtbar zumachen, geweihte Palmäste gebrauchen, und hie und da ein Kreuz setzen /).

Im

Merolla auf der 6;-. Seite. -») Ebenderselbe auf der 6Z-> Seite.