Band 
Fünfter Band.
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-78 Beschreibung -er Lander vom Vergeb, der guten Hoffnung

171z Mord, oder einem allgemeinen Auflaufe kömmt, da sie sich alsdann zeigen, und weilRolbe. das Volk weis, daß es die Sache zu weit getrieben hat, so begiebt es sich auf einmal* " ' zur Ruhe.

Der Arzt ist die dritte Person vom Ansehen im Araal, und der Priester die letzte «).Von beyden haben wir schon Nachricht ertheilt.

Gerechtigkeit Auf diese Art ist die Staatseinrichtung der Hottentotten beschaffen. Man sieht dar-in bürgert,- aus, daß sie nicht so barbarisch sind, als man sie immer vorgestellt hat, und daß ihreVer-chen waltung der Gerechtigkeit nicht ganz als lächerlich anzusehen ist. Jedes Dorf hat ein Ge.

richte zu bürgerlichen und peinlichen Sachen, das aus dem Hauptmanne und allen Män-nern des Araals besteht, die sich dieserwegen im freyen Felde versammeln , und in einenKreis setzen. Die Gerechtigkeit leidet bey den Hottentotten nie, wie in Europa, durchBestechen, oder welches eben so schlimm ist, durch Saumseligkeit. Sie haben dem Him-mel sey Dank! keine Advocaten. Kläger und Beklagter tragen ihre Sache selbst vor; dasGe-richte höret sie, und entscheidet sie durch die Mehrheit der Stimmen, ohne Appellation undandern Aufenthalt.

,„,d peinli- Irr peinlichen Sachen, als Mord, Ehebruch, Raub und dergleichen, bringen Reich-

chmSachen- thum und Rang dem Schuldigen keinen Schutz und keine Gewogenheit; dem Haupt-manne selbst geht es nicht besser, als dem gemeinsten Manne. Sobald jemand wegen solcherVerbrechen in Verdacht kömmt, wird allen Männern seines Araals Nachricht davon er-theilt, die sich selbst als so viel Bediente der Gerechtigkeit ansehen, und ihn scharf aufsuchen.Weis er, daß man tüchtige Beweise gegen ihn hat, so flieht er gemeiniglich zu den Binschis oder Banditen; denn wenn er sich nach einem andern Flecken machte, so würde manihn als einen Kundschafter ansehen, und auf Nachforschen ausliefern.

Art zu vor- Wenn man einen Verbrecher gefangen bekommen hat, so wird er aufbehalten, bisfahren. sich die übrigen, ihm den Proceß zu machen, versammeln können, welches sie wohl noch tMTag thun. Sein Platz ist das Mittel des Kreises, wo er am besten hören und gehöret- werden kann. Der Ankläger bringt seine Beschuldigung vor, worauf die Zeugen ver-nommen werden. Darauf vertheidigt sich der Gefangene, und die Richter hören geduldigzu, so lange er und seine Zeugen noch ein Wort für ihn zu sagen haben. Erhellet, daß erungerecht angeklagt ist, so verurtheilet man den Ankläger, von seinem Viehe jenem den Scha-den zu ersetzen. Wenn er aber schuldig befunden wird, so spricht man das Urtheil und voll-zieht solches augenblicklich. Er wird, selbst auf dem Platze, wo er vernommen worden, hin-gerichtet. Der Hauptmann des Araals ist der Nachrichter ä); er eilet auf den Verbrecherwie rasend zu, und schlägt ihn gleich mit seinem Kirristocke zu seinen Füßen nieder, wodurchihm ordentlich der Kopf zerschmettert wird. Die übrigen machen ihn vollends nieder, undbegraben den Leichnam sogleich. In diesem Falle leidet seine Familie nichts. Sein Verbrechenerlischt mit seinem Tode, und sein Andenken behält dadurch keinen Schimpf. Vielmehrwird sein Leichenbegangniß mit eben soviel Hochachtung als des tugendhaftesten unter ihnengehalten. Der Leser wird leicht sehen, wenn er dieses Verfahren mit dem europäischenvergleichen will, auf welcher Seite der Vorzug ist.

Wenn

«) Kolke auf der 84 und folg Seite. Hauptmanne als einen Schimpf an, obgleich bey

Vogel und Tachard rechnen dieses dem den Juden der Richter oft eben das Amt hatte.