Buch 
Jus Publicum Romano-Germanicum Novissimum Catholicum : Das ist: Eine gründliche und vollkommene Abhandlung des H. R. Teutschen Reichs Staats/ dessen Verfassung/ Grund-Sätze und Interesse, In Zwey Theilen bestehend ... / Aus denen berühmtesten Authoribus Juris Publici & Canonici zusammen getragen/ ... zum besten verfertigt und heraus gegeben durch Michael Münchmayr ...
JPEG-Download
 

Vorrede.

Carolus der Grosse regierte absolut, und zwar zu seiner Zeitklo-narchia plena imReich/ bey seinen Söhnen war zwar Imperiumhaereditarium, jedoch nahmen sich die Hertzoge / Marggrafen undGrafen/ die unter Carolo dem Grossen nur Beampte und Offtcterwaren/immer mehr aus / und zogen eine grössere Gewalt an sich/bis sie endlich unter Antipho , und nach dessen Tode immer ihreDignitäten erblich gar machten/ und so auch vor dem Tode etlicheHertzoge diese Würde auf ihre Kinder fortpfiantzten/ so war es doch

ex mera Imperators gratia , & propter merita Parentum, non exJure quodam feudali, vid. Aubertus Mirius in Capit. Caroli CalviSc Hincmaruf.

Nachdem also die Carolinssche Linie auggeflorben / und mitihr die Kayserliche Würde / auch von denen Teutschen gäntzlichweg/ und in Berengarii Hände kommen/ so vindicirte solche Otto I.ein Sachse / und brachte solche folgender Gestalt wieder an dieTeutsche. Berengarius plagte und druckte die Geistlichkeit in Ita»lien sosehr / daß sie endlich Schutz und Hülffe bey dem König derTeutschen Ottone I. suchen musten. Otto schickte auch seinen SohnRudolfen An. 9 56. in Italien / welcher gantz glücklich mit Leren.

g ario föchte; als er aber in folgendem Jahre starb / machte eserengariu8 mit dem Römischen Stuhl noch ärger/ dahero SeinePäbstliche Heiligkeit Johannes Xll. aufs neue zumKayserOttonafeine Zuflucht nahm / und thme die Kayserliche Krone versprach/wann er ihm helssen würde. Otto nahm dieses Versprechen an/und rückte An. 961. mit einer Armee in Italien/ bey seiner Ankunffkfande er Thür und Thor offen/ Berengarius versteckte sich mit sei-nem wenigen Anhang/ weil er sich im Kld nicht getrauete/ in vesteund abgelegene Oerter / daß also Otto keine Mühe fand/ sich inMayländ für einen König in Italien salben zu lassen. Von darzog er An. 962. nach Rom / und ließ sich die Kayserliche Kronevom Pabst/ nach seinem Verbrechen/ aussetzen/ worbey er nach-mals eydlich versicherte/ die Rechte der Kirchen zu vertheidigen.Otto hatte aher kaum den Rucken gewendet / so befände sich Jo-

annes,